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10. Karten mit Hinweisen für die Planung (Karte-XIV), Blatt 1 bis 12)

Die Bestandsaufnahme der stadtklimatischen Gegebenheiten in der Form einer Klimaanalyse-Karte ist durch eine Vielzahl zu berücksichtigender Einzelinformationen gekennzeichnet. Somit erweist sich die Umsetzung in bewertende Planungsaussagen als eine sehr komplexe Aufgabe.

Der Klimaatlas dient u. a. der fachlichen Unterstützung der Flächennutzungsplanung. Diesem Ziel sollen die Karten mit Hinweisen für die Planung gerecht werden. Sie enthalten eine integrierende Bewertung der in den Klimaanalyse-Karten dargestellten Sachverhalte im Hinblick auf planungsrelevante Belange. Die Flächenkennzeichnungen geben Hinweise zur Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen, aus denen sich die Notwendigkeit bzw. die Dringlichkeit klimatisch begründeter Anforderungen und Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung entnehmen lässt.

Die Hinweise für die Planung sind in acht Gruppen zusammengefasst. Drei Planungsempfehlungen beziehen sich auf den bisher weitgehend nicht überbauten Raum (mit Ausnahme einzelstehender Gebäude im unbeplanten Außenbereich und der Verkehrswege), vier Empfehlungen werden für die schon baulich genutzten Gebiete ausgesprochen, und ein Hinweis dient der Kennzeichnung immissionsrelevanter Straßenzüge.

Die Hinweise für die Planung beziehen sich vornehmlich auf bauliche Nutzungsänderungen, insbesondere dreidimensionaler Art (Gebäude, Dämme und andere Baulichkeiten). Eine Änderung der Vegetationszusammensetzung hat i.d.R. geringere klimatische Auswirkungen als großflächige Versiegelungsmaßnahmen und die Errichtung von Bauwerken. In speziellen Fällen kann sich auch eine Änderung der Vegetationszusammensetzung, wie z.B. Waldanpflanzung im Bereich einer Luftleitbahn, durchaus ungünstig auswirken. Fälle dieser Art sind bei den Aussagen zur Beurteilung von Nutzungsänderungen im unbebauten Bereich jedoch mit berücksichtigt.

Die Kartierung flächenhafter Planungsempfehlungen beruht im einzelnen auf entsprechenden Darstellungen der Klimaanalyse-Karte, welche somit einer klassifizierenden Bewertung unterzogen wurden. Die Größe des Untersuchungsgebietes bzw. die Maßstäblichkeit der Untersuchung bedeuten zwangsläufig, dass vertiefende Detailfragen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen gegebenenfalls durch gesonderte Gutachten erarbeitet werden müssen. Dabei werden sich die Karten des Klimaatlasses in jedem Fall von Nutzen sein.

Neben lokalen Besonderheiten liegen den Hinweisen für die Planung folgende Prinzipien zugrunde:

Vegetationsflächen haben eine bedeutende Wirkung auf das Lokalklima, da sie einerseits die nächtliche Frisch- und Kaltluftproduktion verursachen und andererseits bei hohem Baumanteil tagsüber thermisch ausgleichend sind. Innerstädtische und siedlungsnahe Grünflächen beeinflussen die direkte Umgebung in mikroklimatischer Sicht positiv; zudem fördern Vegetationsflächen am Siedlungsrand den Luftaustausch. Größere zusammenhängende Vegetationsflächen stellen das klimatisch-lufthygienische Regenerationspotential dar. Insbesondere bei vorhandenem räumlichen Bezug zum Siedlungsraum sind sie für den Luftaustausch sehr wichtig. Deshalb sollten solche Freiflächen aus klimatischer Sicht für bauliche Nutzungen nicht in Anspruch genommen werden.

Auch eine Verbauung von Tallagen ist nachteilig zu beurteilen, da dort einerseits bei Schwachwindlagen der Kalt- und Frischlufttransport stattfindet und sie andererseits als Luftleitbahnen für stärkere regionale Winde dienen.

Die Hanglagen in ausgedehnten besiedelten Gebieten, insbesondere wenn in den Talzonen Bebauung existiert, sollen unbebaut bleiben, da dort ein intensiver Kalt- und Frischlufttransport stattfindet. Dasselbe gilt für Schneisen und Klingen innerhalb der Hänge.

Sattellagen in bebauten Bergrücken dienen als Luftleitbahnen und sollen nicht zugebaut werden.

Aus lufthygienisch-klimatischer Sicht empfiehlt sich eine Umrandung der Siedlungen mit möglichst weiträumigen Grünzonen sowie eine Durchdringung von Ortschaften mit Grünzügen, welche sich an den orographischen Merkmalen orientieren (Belüftungsschneisen, Luftleitbahnen), um damit den Luftaustausch zu fördern. Einer Zersiedelung der Landschaft durch zahlreiche Streusiedlungen sowie der Entstehung von abriegelnden Bebauungsgürteln, etwa durch das Zusammenwachsen benachbarter Ortslagen, ist entgegenzuwirken. Bei städtischen Siedlungen muss auf entsprechend große nahegelegene Frisch- und Kaltluftproduktionsgebiete und Belüftungsbahnen geachtet werden.

Bei der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben ist zu berücksichtigen, dass die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete nicht aufgrund der lokalen Windverhältnisse durch erhöhte Immissionen belastet werden.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie