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Luftreinhalteplan Stuttgart


Der Luftreinhalte-/ Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart ist seit 01.01.2006 gültig und ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart (Download ) zur Einsicht eingestellt.

Die EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (1996/62/EG) sowie deren Tochterrichtlinien (1999/30/EG, 2000/69/EG und 2002/3/EG) legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle und verbindliche Luftschadstoffgrenzwerte sowie Leit- und Zielwerte fest, die eine für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenkliche lufthygienische Situation gewährleisten sollen. Diese Vorgaben sind als Siebte Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und als Novelle der 22. Verordnung zum BImSchG im September 2002 bzw. als 33. Verordnung zum BImSchG im Jahr 2004 in deutsches Recht umgesetzt worden.

Für ein Gebiet, in dem die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge für einen oder mehrere Schadstoffe überschritten wird, muss die zuständige Behörde
(Regierungspräsidium Stuttgart. ) einen Luftreinhalteplan aufstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen.

Werden nach dem Stichtag die jeweiligen Grenzwerte nicht eingehalten, ist zudem ein Aktionsplan erforderlich, der mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet.

Die Grenzwerte werden für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei in Stuttgart eingehalten.


Austauscharme Wetterlage
In Stuttgart wird der Tageswert für Feinstaub (PM10) von 50 µg/m³ jedoch häufiger als an den erlaubten 35 Tagen überschritten. Das geht aus Messungen aus den letzten Jahren hervor, wo an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen zum Teil sehr hohe Feinstaubkonzentrationen ('Am Neckartor' 2004) ermittelt wurden, so dass z. B. an der Station "Am Neckartor" der Tageswert für das Jahr 2007 an 110 Tagen und 2008 noch an 89 Tagen überschritten war.

Bei Stickstoffdioxid (NO2) ist der gültige Kurzzeitgrenzwert (98 Perzentil) zum Teil überschritten. Die Überschreitungen treten an stark verkehrsbelasteten Orten auf. Statt der erlaubten 175 Stunden über 200 µg/m³ traten 2008 377 Stunden auf.

Bei NO2 ist auch der ab 2010 gütige Grenzwert (40 µg/m³) zuzüglich der definierten Toleranzmarge zum Teil überschritten.

Die Abbildung zeigt die Lage der 3 Straßenmesspunkte (Spotmessungen 2009) der LUBW.

Sowohl beim Feinstaub als auch beim NO2 ist der Autoverkehr die Hauptquelle. Zwar sind die Abgas-Euro-Normen (siehe Abbildungen Pkw-Benziner, Pkw-Diesel, Lkw, Lkw(Partikel)) in den letzten Jahren stets anspruchsvoller geworden, aber die Verkehrszunahme (Abb. Verkehrsentwicklung) hat dies teilweise kompensiert.

Der vom Regierungspräsidium erstellte Luftreinhalte-/ Aktionsplan wurde am 16.12.2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er trat am 01.01.2006 in Kraft. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat das Regierungspräsidium bei der Erarbeitung unterstützt. Sie hat zu diesem Zweck u. a. im November 2004 die Bildung eines Unterausschusses Luftreinhaltung des Gemeinderates beschlossen.

Aktuelle Angaben zu den Messungen an den Spot-Messstationen der LUBW finden Sie hier. 

Schadstoffprognosen (PM10) für Deutschland von EURAD (Uni Köln).


Abb.: Euronorm Pkw (Benziner)

Abb.: Euronorm Pkw (Diesel)

Abb.: Euronorm Lkw (CO, HC NOx)

Abb.: Euronorm Lkw (Partikel)

Die nachfolgende Tabelle 1 fasst die aktuelle Schadstoffsituation 2008 in Stuttgart für PM10 und NO2 für zusammen.

Tabelle 1: PM10- und NO2-Schadstoffsituation (2008)

Grafik: Tage mit Überschreitungen des PM10-Wertes von 50 µg/m³ an den Stuttgarter Hauptstraßen 2005

Literaturzusammenstellung (Download)


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie