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10. Karten mit Hinweisen für die Planung (Karte-XIV, Baltt 1 bis 12)
Freiflächen


Freiflächen mit bedeutender Klimaaktivität: Dies sind vor allem klimaaktive Freiflächen mit direktem Bezug zum Siedlungsraum wie z. B. innerstädtische und siedlungsnahe Grünflächen oder solche, die im Einzugsgebiet eines Berg-/Talwindsystems liegen. unbebaute Täler, Klingen und Geländeeinschnitte, in denen Kaltluftabfluss stattfindet, zählen ebenfalls dazu und sind mit hohen Restriktionen gegenüber Bebauung belegt. Außerdem sind große zusammenhängende Freiflächen wie der Schönbuch, das Lange Feld und der Schurwald aus klimatisch-lufthygienischen Gründen für den Ballungsraum von großer Wichtigkeit.

Diese Flächen sind mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden Eingriffen bewertet; d.h. bauliche und zur Versiegelung beitragende Nutzungen führen zu bedenklichen klimatischen Beeinträchtigungen. Dasselbe gilt für Maßnahmen, die den Luftaustausch behindern.

Sollten trotz des Bestehens klimatischer Bedenken Planungen in Erwägung gezogen werden, besteht die Notwendigkeit einer verstärkten Berücksichtigung dieser Belange in der Planung, gegebenenfalls auf der Grundlage von Sondergutachten.

Freiflächen mit weniger bedeutender Klimaaktivität: Diese Freiflächen haben entweder keine direkte Zuordnung zum Siedlungsraum, d. h. dort entstehende Kalt- und Frischluft fließt nicht direkt in Richtung bebauter Gebiete, oder nur eine geringe Kaltluftproduktion aufgrund der Ausstattung (z. B. Schotterflächen, Deponieoberflächen usw.).

Sie sind mit geringerer Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden Eingriffen bewertet.

Hier ist aus klimatischer Sicht eine maßvolle Bebauung, die den regionalen Luftaustausch nicht wesentlich beeinträchtigt, möglich.

Klimatisch bedeutsame lokale Gegebenheiten wie z. B. Klingen, Schneisen, Bachläufe etc. sind jedoch bei der Planung zu berücksichtigen. Für eine möglichst geringe klimatische Beeinträchtigung sind die Erhaltung von Grünflächen und Grünzügen, die Schaffung von Dach- und Fassadenbegrünungen und möglichst geringe Gebäudehöhen sowie windoffene Gebäudeanordnungen zu empfehlen.

Bei Planungen von Baumaßnahmen in derart ausgewiesenen Flächen ist eine Beurteilung durch einen Sachverständigen bezüglich der Dimensionierung und Anordnung von Bauwerken sowie der Sicherung von Grün- und Ventilationsschneisen von Vorteil.

Freiflächen mit geringer Klimaaktivität: Diese Flächen haben klimatisch betrachtet nur einen geringen Einfluss auf Siedlungsgebiete, da sie aufgrund ihrer Lage und Exposition von Siedlungen abgewandt oder für die Kalt- und Frischluftproduktion relativ unbedeutend sind. Dazu zählen auch Bereiche innerhalb eines ausgedehnten Klimapotentials, das nicht in unmittelbarer Verbindung zu einem Ballungsgebiet liegt; dort sind teilweise bauliche Eingriffe mit nur geringen klimatischen Veränderungen verbunden, d. h. sie sind relativ stabil gegenüber begrenzten nutzungsändernden Eingriffen.

Diese Klassifizierung ergibt sich insbesondere für Kuppenlagen, bei denen eine nachhaltige Durchlüftung und eine geringe Neigung zur Wärmeinselbildung gegeben ist. Dasselbe gilt für großflächige, gut durchlüftete Gebiete mit schwach ausgeprägten Reliefverhältnissen, die nicht in unmittelbarer Nähe zu dichten Siedlungsbereichen liegen.

Aus klimatischer Sicht sind in diesen Gebieten selbst Bauwerke wie Hochhäuser oder großflächige Gewerbebetriebe möglich. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass bzgl. der Hauptwindrichtung die Durchlüftungsmöglichkeit erhalten bleibt. Zudem ist das schon vorhandene Emissionsaufkommen zu beachten, so dass in der Nähe von Gewerbestandorten und stark frequentierten Verkehrswegen keine empfindlichen Nutzungen geplant werden sollten.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie