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10. Karten mit Hinweisen für die Planung (Karte-XIV, Baltt 1 bis 12)
Siedlungsflächen


Bebaute Gebiete mit geringen klimarelevanten Funktionen: Dies sind bereits bebaute Gebiete mit geringen klimatischen Funktionen, die aufgrund ihrer Lage keine hohen thermisch-lufthygienischen Belastungen aufweisen und benachbarte Siedlungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen.

Ihnen ist keine nennenswerte klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen und Bebauungsverdichtung zuzuschreiben.

Dabei handelt es sich um bebaute, gut durchlüftete Kuppenlagen oder um bebaute Gebiete, deren thermisch-lufthygienische Emissionen nicht zu Verschlechterungen in nahegelegenen Siedlungsbereichen führt. Bei einer zusätzlichen Verdichtung ist keine nennenswerte klimatisch-lufthygienische Auswirkung zu erwarten.

Allerdings ist darauf zu achten, dass bestehende Belüftungsmöglichkeiten erhalten werden und zusätzliche Emissionen keine nachteilige Wirkung auf Siedlungsräume nach sich ziehen. Durch Dach- und Fassadenbegrünung und Beibehaltung von Grünflächen kann einer thermischen Belastung vorgebeugt werden.


Bebaute Gebiete mit klimarelevanten Funktionen: Dies sind bebaute Gebiete, die aufgrund ihrer Lage und ihrer Bebauungsart klimarelevante Funktionen übernehmen. Darunter fallen z. B. locker bebaute und durchgrünte Siedlungen bzw. Siedlungsränder, die nachts merklich abkühlen und relativ windoffen sind, oder gut durchlüftete verdichtete Siedlungsbereiche (z.B. Kuppenlagen). Diese Gebiete führen weder zu intensiver thermisch-lufthygienischer Belastung noch zu Beeinträchtigungen des Luftaustausches und weisen im allgemeinen geringe klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeiten gegenüber Nutzungsintensivierungen auf.

Damit sind z.B. Arrondierungen an den Siedlungsrändern und das Schließen von Baulücken gemeint, wobei das in diesem Gebiet vorhandene bauliche Nutzungsmaß beibehalten werden sollte. Solche relativ geringfügigen und der Umgebung angemessenen Nutzungsänderungen ziehen im Bereich der so bezeichneten Flächen keine wesentlichen klimatisch-lufthygienischen Veränderungen nach sich.

Allerdings ist bei der Planung von Baumaßnahmen in diesen so ausgewiesenen Flächen eine Beurteilung der Dimensionierung und Anordnung von Bauwerken sowie der Erhaltung und Schaffung von Grün- und Ventilationsschneisen durch einen Sachverständigen vorteilhaft. Die Bodenversiegelung ist so gering wie möglich zu halten und durch Schaffung von Vegetationsflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünung auszugleichen.

Bebaute Gebiete mit bedeutender klimarelevanter Funktion: Die so gekennzeichneten Bereiche übernehmen für sich und angrenzende Besiedlung bedeutende klimarelevante Funktionen, wobei die Art und Dimension der vorhandenen Bebauung sehr unterschiedlich sein kann.

Locker bebaute, gut durchgrünte Gebiete mit geringen Gebäudehöhen ermöglichen am Siedlungsrand einen nahezu ungestörten Luftaustausch, der auch lokale Windsysteme beinhaltet; das trifft insbesondere auf Hanglagen zu, an deren Fuß sich bebaute Gebiete befinden, wobei diese Hanglagen auch zur Kaltluftbildung beitragen.

Gebiete mit vereinzelten freistehenden Hochhäusern stellen zwar eine Behinderung des Windfeldes dar, lassen jedoch einen Luftaustausch zu und führen aufgrund vorhandener Grünflächen nicht zu übermäßiger Erwärmung.

In diese Kennzeichnung sind auch verdichtete Siedlungsbereiche aufgenommen, deren klimatisch-lufthygienische Belastung nicht übermäßig hoch ist.

Die genannten Gebiete weisen allesamt eine erhebliche klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen auf.

Weitere Bau- und Versiegelungsmaßnahmen führen zu negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation. Für diese Gebiete wird eher eine Vergrößerung des Vegetationsanteils und eine Betonung bzw. Erweiterung der Belüftungsflächen empfohlen.

Bei nutzungsändernden Planungen in diesen ausgewiesenen Flächen sind klimatisch-lufthygienische Gutachten notwendig.

Bebaute Gebiete mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen: Diese Ausweisung umfasst vornehmlich verdichtete Siedlungsräume, die klimatisch-lufthygienisch stark belastet sind; zudem zählen dazu auch diejenigen bebauten Bereiche, in denen der Luftaustausch maßgeblich durch Bauwerke behindert ist.

Diese Gebiete sind unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig.

Unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sind Erhöhungen des Vegetationsanteils, Verringerungen des Versiegelungsgrades und Verringerungen des Emissionsaufkommens, insbesondere der Verkehrsemissionen, zu verstehen. Zudem wird eine Schaffung bzw. Erweiterung von möglichst begrünten Durchlüftungsbahnen empfohlen; damit ist auch ggf. die Entfernung oder Verlagerung störender Bauwerke verbunden.

Bei allen Planungen innerhalb dieser Flächenausweisungen sind klimatisch-luft- hygienische Gutachten notwendig.

Straßen mit hoher Schadstoff- und Lärmemission: Diese Signatur kennzeichnet alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als ca. 15 000 Fahrzeugen pro Tag. Die dadurch entstehenden hohen Schadstoff- und Lärmemissionen sind zu beachten, d. h. bei Planungen im Einwirkungsbereich der Straßen sind je nach Nutzungsabsicht evtl. Immissionsprognosen erforderlich.

Empfindliche Nutzungen wie Wohngebiete, Erholungsgebiete und ackerbauliche Nutzflächen sind in angemessenen Abständen zur Straße bzw. mit adäquaten Schutzmaßnahmen zu planen. Unempfindliche Nutzungen verlangen keine besondere Rücksichtnahme; sie können sogar als Schutz gegen die Schadstoff- und Lärmausbreitung verwendet werden.

Bei Planungen von Nutzungsänderungen, die empfindlich gegenüber Schadstoff- und Lärmimmissionen sind, sollten klimatisch-lufthygienische Gutachten erstellt werden.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie