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Heft 14: Schallimmissionsplan für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr im Zusammenhang mit der Planung "Stuttgart 21" (Planfall 2010)


Einleitung und Aufgabenstellung
 
Im Februar 1997 wurde von uns mit dem Gutachten IFI-DA 96011019 ein Schallimmissionsplan für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr für den damaligen Ist-Zustand erstellt. Dieser wurde als Heft 4 der Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart "Untersuchungen zur Umwelt Stuttgart 21" veröffentlicht.
 
Mit dem Projekt Stuttgart 21 plant die Landeshauptstadt Stuttgart, den Hauptbahnhof von einem Kopfbahnhof zu einem Durchgangsbahnhof umzugestalten. Die derzeit oberirdisch laufenden Gleise werden dann künftig zum größten Teil unterirdisch verlegt.
 
Der Abstellbahnhof am Rosensteinpark wird aufgegeben. Als Ersatz wird auf dem Gelände des Rangierbahnhofes Untertürkheim ein neuer Wartungsbahnhof gebaut.
 
Die ca. 109 ha großen freiwerdenden Flächen werden neu bebaut sowie die Parkanlagen des Schloßgartens und des Rosensteinparks erweitert.
 
Des weiteren sind folgende Veränderungen geplant:
 
Der zentrale Omnibus-Bahnhof, der sich bisher an der Cannstatter Straße befindet, wird aufgegeben. Die Cannstatter Straße wird zwischen Schillerstraße und Wolframstraße aus städtebaulichen Gründen in ihrer bisherigen Funktion aufgegeben. Die Wolframstraße wird leistungsfähiger ausgebaut.
 
Die Rosensteinstraße soll im Süden über die Nordbahnhofstraße an die Wolframstraße und im Norden durch eine neutrassierte Straßenverbindung parallel zur S-Bahn an die Heilbronner Straße angebunden werden.
 
Das Plangebiet lässt sich in drei Teilbereiche A, B und C untergliedern. Die Lage der Teilbereiche ist der Abb. 2 auf der Seite 4 zu entnehmen. Für das Teilgebiet A1 wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, das derzeit vor dem Satzungsbeschluss steht.
 
Auf Grundlage dieser Planung sowie der damit verbundenen Veränderungen der Verkehrsströme und der veränderten Ausbreitungsbedingungen wurden wir von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragt, Schallimmissionspläne für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr für das städtebauliche Entwicklungsgebiet "Stuttgart 21" für den Planungszustand 2010 zu erstellen.
 
Da bisher keine ins Detail gehenden Gebäudeentwürfe vorliegen, ist von folgenden Annahmen auszugehen:
 
Die Gebäudehöhen der geplanten Bebauung sollen sich an dem in Stuttgart und insbesondere im näheren städtebaulichen Umfeld vorherrschenden Maßstab orientieren. Danach ist überwiegend von einer Gebäudehöhe von ca. 22 m auszugehen.
 
Im Bereich der Teilgebiete B und C sind die Bebauungsgebiete als geschlossene Polygone anzusehen mit einer Bebauungsdämpfung, die dem eines Gebietes mit innerstädtischen Baulückenverhältnissen entspricht.
 
Das Berechnungsgebiet ist der Abb. 1 auf der Seite 4 zu entnehmen.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie