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Maßnahmentabelle des Luftreinhalte- /Aktionsplanes Stuttgart und seiner Fortschreibung vom Feb. 2010 (M 1 - M 36) Stand: Januar 2016

Download: Massnahmentabelle-Jan-2016.pdf

Legende: erledigte Maßnahmen "schwarz", offene/gestoppte/nicht umgesetzte Maßnahmen "rot", in Bearbeitung befindliche Maßnahmen "grün".
 

Maß-
nahme
Inhalt
wann Umsetzung
wer
M 1
Lkw-Durchfahrtsverbot
01.01.2006 bis 28.02.2008
und seit
01.03.2010
Amt für öffentliche Ordnung (32),
Tiefbauamt (66)

M 2
fortge-
schrieben (1.FS)
Fahrverbot
Schadstoffgruppe 1

Fahrverbot
Schadstoffgruppe 2

Fahrverbot
Schadstoffgruppe 3
seit 01.03.2008


seit 01.07.2010


seit 01.01.2012
Amt für
öffentliche Ordnung (32),
Tiefbauamt (66)

M 3
fortge-
schrieben (1.FS)
Aufbringen des
PM10-
Bindemittels
Calcium-
Magnesium-Acetat
(CMA) im
Winterhalbjahr
(01. Oktober bis
31. März) auf der
B14
im Bereich des
Neckartors
seit Nov. 2010
bis 31. März 2011

Maßnahme wird
nicht fortgeführt, da keine nachweisbare Wirkung
Amt für
Umweltschutz (36, Feder-
führung),
Amt für
öffentliche Ordnung (32),
Abfallwirtschaft (AWS)
M 4
Ausdehnung Lkw-Mautpflicht
auf Bundesstraßen-abschnitte
rechtliche Voraussetzungen geschaffen; seit Oktober 2012 auf B10/B27 (Autobahnanschluss Zuffenhausen bis S-Zuffenhausen) und B27 (Autobahnanschluss Degerloch bis S-Möhringen)
Bund / Land





M 4
fortge-
schrieben (1.FS)











M 2
(2.FS)

M 2.1







M 2.2
Geschwindigkeits-beschränkung auf der
B14 zwischen Heilmannstraße und
Schwanenplatztunnel
von 60 km/h
auf 50 km/h und damit Geschwindigkeits-beschränkung
auf einheitlich 50 km/h
auf der gesamten B14
zwischen Marienplatz
und Schwanenplatztunnel

Verkehrsverflüssigung auf der B 14
Grünzeitangepasste Geschwindigkeits-empfehlung von Tempo 30 über Tempo 40 zu Tempo 50 auf der Cannstatter Straße stadteinwärts zwischen Heinrich-Baumann-Steg
und Heilmannstraße

Verbindliche dynamische Geschwindigkeitsanzeige zwischen Tempo 40 und Tempo 50 auf der B14 ab der Kreuzung Heilmannstraße bis
zum Österreichischen Platz






seit 01.03.2010












seit 01.09.2013









seit 15.04.2015
Amt für
öffentliche Ordnung (32),
Tiefbauamt (66)
M 5
Umweltfahrkarte
9-Uhr-Umweltkarte
seit 01.01.2006
VVS
M 5
fortge-
schrieben
(1.FS)








M 1
(2.FS)

M 1.1








M 1.2















M 1.3









M 1.4
Geschwindigkeits-beschränkung
auf 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im
Stadtgebiet Stuttgart

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h auf der Hohenheimer Straße stadtauswärts vom Olgaeck bis zum Ernst-Sieglin-Platz, verbunden mit einer erweiterten Einschränkung der Parkregelung in der Hohenheimer Straße

Reduzierung der
zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h auf 40 km/h auf dem Straßenzug Werder-, Schwarenbergstraße, Planckstraße und Pischekstraße von der Neckarstraße bis zur Gänsheidestraße in beiden Fahrtrichtungen und von der Gänsheidestraße bis zur Haltestelle „Geroksruhe“ bergaufwärts

Reduzierung der
zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h auf 40 km/h auf dem Straßenzug Aspergstraße, Neue Straße und Albert-Schäffle-Str. von der Planckstraße bis zur Gänsheidestraße in beide Fahrtrichtungen

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h auf 40 km/h auf dem Straßenzug Immenhofer Straße und Neue Weinsteige in beide Fahrtrichtungen vom Österreichischen Platz bis Ernst-Sieglin-Platz
wegen Verdrängungs-
effekten nicht verhält-
nismäßig; außerdem auf ebenen Strecken keine Verbesserung






seit 20.12.2012










seit 15.09.2014















seit 15.09.2014









seit 01.06.2015
Amt für
öffentliche Ordnung (32),
Tiefbauamt (66)
M 6

M 5
(2.FS)
Ausbau des Stadtbahn-
und S-Bahnnetzes
Verbesserung ÖPNV
Stadtbahn:
2005 - 2018:
Abschnitte U2, U5, U6, U12, U15:
Seit 14.09.2013:
werktags bis ca. 20 Uhr doppellange Züge auf den Linien U6 und U7;
sonntags ab 8 Uhr 15-min-Takt statt bisher 20-min-Takt
Seit 14.12.2014:
Montag bis Samstag künftig bis etwa 20.30 Uhr im 10-Minuten-Takt.
Auch bei den SSB-Bussen in der Innenstadt wird der 10-Minuten-Takt um rund eine Stunde ausgeweitet. Damit die steigenden Fahrgastzahlen bewerkstelligt werden können, beschafft die SSB 40 neue Gelenkbusse.
Bis 2018:
U 12 von der Haltestelle Hallschlag bis ins Neckartal nach Stuttgart-Mühlhausen, Anbindung des A-1
-Areals im Zuge des Bahnprojektes Stuttgart 21 und Verlängerung von der Haltestelle SSB-Zentrum über das Gewerbegebiet Wallgraben bis Stuttgart-Dürrlewang
Ausbau der Stadtbahnlinie U 6 vom Fasanenhof bis zum Flughafen Stuttgart mit Anbindung der Messe Stuttgart

S-Bahn:
2008 - 2013:
Verdichtung S2, S3
neue Abschnitte S1, S4, S60
VVS / SSB
M 7
Verlängerung
15 min Takt S-Bahn
am Abend
nicht generell finanzierbar; seit Dezember 2009 längere Betriebszeiten in der Nacht, Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag und Feiertage;

Seit 9. Dez. 2012:
Die S-Bahnen (S1 – S6) fahren in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor Feiertagen die ganze Nacht hindurch. Sie ersetzen damit die regionalen Nachtbus-Linien N10 bis N70. Es werden pro Linie jeweils 3 bzw. 4 (S3) zusätzliche Züge im Stunden-Takt pro Richtung angeboten.

Ab 14.12.2014:
15-Minuten-Takt bei der S-Bahn wird um rund eine Stunde ausgedehnt. Er beginnt am Nachmittag gegen 15.30 und endet zwischen 19.30 Uhr und 20 Uhr.
VVS / SSB
M 8
mehr Langzüge
bei S-Bahn
seit 14.12.2014:
In den Hauptverkehrszeiten fahren hauptsächlich auf der Linie S1 mehr Langzüge.
VVS
M 9
Mobilitätskonzepte
für Unternehmen und
Behörden
bei der Stadt: Umsetzung
im Rahmen von
Mobilitätsberatung und EcoFit
Amt für Umweltschutz
(Abt. 36-2), Externe
M 10
Umstellung Busse
SSB
seit 01.01.2009:
100% grüne Plakette,
seit 2010: 5 Diesel-Hybridbusse,
seit Anfang 2014: Testbetrieb
4 Brennstoffzellen-Hybridbusse
SSB
M 11
Umweltstandards bei
Streckenvergaben an
Subunternehmer
bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen
der Unternehmer
Umweltstandards entsprechend
Fahrzeug-
Förderrichtlinien
SSB
M 12
Forschungsprogramm
zur Umrüstung der
SSB Busse
Programm mit Ziel
Kraftstoffreduktion läuft (s. M 10)
SSB
M 13
M 8.2
(2.FS)
Umrüstung Fuhrpark
Land
Kontinuierlich;
Förderung und Neubeschaffung von landeseigenen
Elektrofahrzeugen durch das Landes Baden-Württemberg
Land








M 14













M 8.1
(2.FS)
Umrüstung Fuhrpark
Stadt
Umrüstung auf grüne Plakette

AWS:
37 Pkw u. Transporter umgerüstet, 13 Lkw u. Abfallsammelfz. umgerüstet,
10 Winterdienst-Lkw umgerüstet, 36 Fz. haben Ausnahme-
genehmigungen und werden in 2012 ersetzt, alle anderen Fz. haben grüne Plakette oder sind als Sonderfz. befreit

SES:
alle Fz. nachgerüstet Förderung und Neubeschaffung von kommunalen Elektro-fahrzeugen durch die Landeshauptstadt Stuttgart, Ausbau Ladeinfrastruktur und verstärkter Einsatz E-Zweiräder
Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS),
Branddirektion (37)
M 15
Partikelfilter für Geräte
und Maschinen
im Rahmen der Möglichkeiten
werden Geräte, Maschinen und Verbrauchsmittel
nach neuesten ökologischen
Standards eingesetzt,
teilweise durch novellierte
28. BImSchV auch
gesetzlich geregelt
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (67),
Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
M 16
Pragtunnel/
Rosensteintunnel
Pragtunnel: 2006 Rosenstein-
tunnel: im Bau
Amt für Stadtplanung u. Stadterneuerung
(61),
Tiefbauamt (66)
M 17
Messe Filder
Einweihung 2007
Messe-
gesellschaft
M 18
Untertunnelung B14
City
offen, Planung gestoppt
Tiefbauamt (66)
M 19
Nordost-Umfahrung
Stuttgart
offen, im Bundesverkehrs-wegeplan als langfristiges
Projekt eingestuft
Amt für Stadtplanung u. Stadterneuerung
(61)
M 20
Filderauffahrt
Hedelfingen
offen
Amt für Stadtplanung u. Stadterneuerung
(61)
M 21
Optimierung Verkehrsfluss
Am Neckartor
seit 01.09.2005
Tiefbauamt (66), Amt für öffentliche
Ordnung (32)



M 22






M 4
(2.FS)
IVLZ:
Immissionsabhängige Verkehrssteuerung
erste Überlegungen, Grobkonzept Untersuchung; Umsezung geplant im genehmigten EU-Projekt "2move2"

Weiterer Ausbau der Integrierten Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ) mit mehr Personal und verlängerten Betriebszeiten bis spätestens 01.10.2015
Amt für
öffentliche Ordnung (32),
Tiefbauamt (66)
M 23
Entstaubung
Tunnelabluft
Gutachten:
- aus technischen u. wirtschaftlichen
Gründen keine
Entstaubung bestehender
Tunnel
- bei Neuplanung
Einzelfallprüfung
Tiefbauamt (66)


M 24




M 8.3
(2.FS)
Anhebung
Parkgebühren
seit 01.01.2006
(GRDrs. 919/2005)
weitere Erhöhung um 18% seit 2010/11 (GRDrs 6/2010) und um 8% ab 2013

Gezielte Vorteile für Elektrofahrzeuge: Privilegiertes Parken
Tiefbauamt (66)


M 25









M 8.3
(2.FS)
Reduzierung Parksuchverkehr
kontinuierliche Verbesserung
des Parkleitsystems, Parkraummanagement S-West seit Anfang
2011 (GRDrs 257/2009)

Ausdehnung der Vollbewirtschaftung des Parkraums und teilweise Neuordnung der Parkflächen auf Teile der Stadtbezirke Stuttgart Mitte, Nord, Süd, Ost und Bad Cannstatt sukzessive ab 01.10.2015 bzw. ab 01.11.2017
Amt für Stadtplanung u. Stadterneuerung
(61),
Amt für öffentliche Ordnung (32)
M 26
Müllanlieferung
mit Bahn
nicht umgesetzt; möglich, wenn Kunde dies wünscht und finanziert
EnBW,
Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS),
Landkreise
M 27
Müllabfuhr
außerhalb
Hauptverkehrszeit
wird in der Regel bereits praktiziert
Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
M 28
Intensive Reinigung
von Hauptstraßen
durchgeführt; keine Auswirkung auf Feinstaubkonzentration in der Luft festgestellt
Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
M 29
Intensivierung der
Straßenbegrünung
erfolgt kontinuierlich
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
(67)
M 30
Verkehrsentwicklungs-konzept unter
Berücksichtigung
der Luftreinhaltung
VEK 2030
vom Gemeinderat am 27.3.2014 beschlossen, GRDrs 979/2013
Ziel: stadtverträglicher
Verkehr
Amt für Stadtplanung u. Stadterneuerung
(61)
M 31
Erhöhung
Radverkehrsanteil
kontinuierlich entsprechend Bereitstellung von Haushaltsmitteln, s. GRDrs 807/2010, GRDrs 37/2014 „Radverkehrs-
förderprogramm“
Amt für Stadtplanung u. Stadterneuerung
(61)
M 32
Altanlagensanierung
läuft (rechtliche Vorgabe):
formale Festlegung geänderter
Anforderungen: i.d.R. eingehalten,
daher keine
Emissionseffekte
Amt für Umweltschutz
(Abt. 36-3)
M 33
Verbrennungsverbot
Festbrennstoffe
z. T. erledigt durch Novellierung
der 1. BImSchV;
schärfere Regelungen als Rechts-
verordnung möglich;
zuständig ist das Land; Land plante
bisher keine
Rechtsverordnung
Land
M 34
Verbrennungsverbot
Grüngut
Grüngutverbrennung sowohl innerhalb als auch außerhalb der bebauten Ortslage grundsätzlich unzulässig, Zuwiderhandlung kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden, intensive Pressearbeit auch zu Alternativen: Kompostieren, Häckseln, Grüngutsammlung
Amt für Umweltschutz
(36),
AWS
M 35
Bessere
Baustellenlogistik
kontinuierlich
im Zuge von
Einzelmaßnahmen;
Merkblatt für Bauinteressenten
durch 36 entwickelt;
bei Großbaustellen in lufthygienisch
kritischen Bereichen
werden künftig Staubminderungspläne gefordert Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, basierend auf § 47 Abs. 7 Nr. 3 BImSchG eine Landesverordnung über Anforderung an Baumaschinen in Luftreinhalteplan-gebieten zu erlassen.
Baurechtsamt (63),
Amt für Umweltschutz
(Abt. 36-3, 36-7)


M 36






M 9
(2.FS)
Informationskonzept
Öffentlichkeitsarbeit

1. Kampagne im Nov. 2006;
2. Kampagne Frühling 2008
3. Nachrüstkampagne Partikelfilter 2010

Mobilitätskampagne "Stuttgart steigt um"
Sept. 2015

Vorteilskampagne ÖPNV

Stabsabteilung Kommunikation
(L/OB-K),

Amt für Umweltschutz
(36)




VVS/SSB

M 6
(2.FS)

POLYGO Card
(Stuttgart Service Card)
Neu ab 4. Quartal 2015
Bestandskunden-
umstellung läuft
S/OB

 
 
 
 
 





M 7
(2.FS)

 

Jobticket
Die Landeshauptstadt Stuttgart führt ab 01.04.2014 das sog. „Jobticket“ ein, bei dem ein finanzieller Beitrag von der Landeshauptstadt
bzw. Beteiligungs-unternehmen als Arbeitgeber geleistet wird
GRDrs 953/2013

Private Arbeitgeber im Stadtgebiet Stuttgart erhalten seit dem 01.04.2014 für ihre Beschäftigten bei Bezuschussung durch den Arbeitgeber ein vom VVS zusätzlich vergünstigtes Jobticket.

 
 
LHS/VVS
 
 
 
 
 







Extern/VVS


Download: Massnahmentabelle-Jan-2016.pdf


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie