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Fragen und Antworten zum Thema Luftreinhalteplan Stuttgart

Wo kann man sich über die aktuellen Luftmesswerte informieren?
 
 
http://www.stuttgart.de/item/show/15638


http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/regD9NO2.htm

http://cgi.stadtklima-stuttgart.de/mirror/luftST.exe

http://cgi.stadtklima-stuttgart.de/mirror/l31dst.exe
 
 
Wer betreibt das Luftmessnetz in Baden-Württemberg?
 
Das Luft- und Radioaktivitätsmessnetz Baden-Württemberg wird von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg betrieben. Als oberste Immissionsschutzbehörde ist damit das Land Baden-Württemberg für Messverfahren, Standortwahl, Sicherstellung geeigneter Randbedingungen, Geräteüberprüfung etc. zuständig. Nach Angaben der LUBW entsprechen die Mess- und Bewertungskonzepte den aktuellen technischen und gesetzlichen Standards einschließlich anerkannter Qualitätssicherung.
 
 
Gibt es Kriterien für die Auswahl der Messstandorte?
Erfüllt die Messstation Stuttgart Am Neckartor diese Kriterien?
 
Sowohl großräumige als auch lokale Standortkriterien der Probenahmestellen für Messungen von Stickoxiden, Partikeln, Benzol etc. in der Luft sind in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), Anlage 2 (bis August 2010 22. BImSchV) geregelt. Für die Probenahmestellen für den Verkehr wird dort u. a. ausgeführt, dass diese mindestens 25 m von großen Kreuzungen und mindestens 4 m von der Mitte des nächstgelegenen Fahrstreifens entfernt sein sollten.
Diese Vorgaben sind an der Probenahmestelle Stuttgart Am Neckartor erfüllt. Zur Untersuchung der Repräsentativität dieser Messstelle wurden in den Jahren 2005/2006 von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg im Bereich „Am Neckartor“ an mehreren Messpunkten Vergleichsmessungen durchgeführt. Es zeigte sich, dass die an der derzeitigen Messstelle erfassten Ergebnisse für die dortigen Verhältnisse repräsentativ sind.
 
 
Sind Fahrverbote gerechtfertigt? Kann an der Messstation Stuttgart Am Neckartor die Feinstaubbelastung durch die Verringerung der Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette nachweislich gesenkt werden?
 
Von der die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg durchgeführte Ursachenanalysen, die auch im Internet unter
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
oder www.stadtklima-stuttgart.de zu finden sind, weisen wiederkehrend für die untersuchten Messstationen im Stadtgebiet von Stuttgart den Straßenverkehr als eindeutigen Hauptverursacher der hohen Luftschadstoffbelastungen aus. Insofern ist es geboten, durch Maßnahmen auch auf eine Minderung der Auspuffemissionen zu setzen.
Die Daten der Messstation Stuttgart Am Neckartor zeigen seit einigen Jahren eine deutliche Abnahme der Feinstaubjahresbelastung (Langzeitbelastung). Seit dem Jahr 2011 wird der Grenzwert für die Feinstaublangzeitbelastung an der Messstation Stuttgart Am Neckartor eingehalten. Die Anzahl der Überschreitungstage des Feinstaubkurzzeitgrenzwertes zeigt ebenfalls einen rückläufigen Trend mit jährlichen witterungsbedingten Schwankungen. Der Feinstaubkurzzeitgrenzwert kann aber noch nicht eingehalten werden (Stand 2015). Da zur Verbesserung der Feinstaubbelastung neben den Fahrverboten der Umweltzone für Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten weitere Maßnahmen eingeführt wurden (z.B. niedrigere Tempolimits) ist eine eindeutige Quantifizierung der Reduktion der Feinstaubbelastung durch die Fahrverbote nur schwer bestimmbar. Berechnungen der LUBW zeigen, dass die Fahrverbote für Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten zu ca. 8% zur Reduktion der Feinstaubbelastung auf das heutige Niveau beitragen.
 
 
Welches ist die häufigste Windrichtung im Bereich der Messstation Stuttgart Am Neckartor?
 
Die mit Abstand häufigste Windrichtung im Bereich „Am Neckartor“ ist Südwest, also entlang der B 14.
 
 
Sind Baumaschinen und Baufahrzeuge plakettenpflichtig? Ist zu befürchten, dass Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte im Bereich der Messstation Stuttgart Am Neckartor ausschließlich von der Baumaßnahme Stuttgart 21 hervorgerufen werden?
 
Baumaschinen fallen nicht unter die Kennzeichnungsverordnung und müssen demzufolge keine dort festgelegten Vorgaben erfüllen. Unabhängig davon ist die Forderung möglichst geringer Staubemissionen bei einem Baustellenbetrieb - insbesondere bei Großbaustellen - als Maßnahme im Luftreinhalte-/Aktionsplan für Stuttgart verankert. Dies betrifft nicht nur den Betrieb von Baumaschinen, sondern auch die Arbeitsmethoden. Baustellenfahrzeuge dagegen müssen die jeweils gültigen Vorgaben für das Befahren der Umweltzone erfüllen.
Angesichts der bisher registrierten Anzahl und Höhe der Überschreitungen an der Messstelle Stuttgart Am Neckartor ist nicht davon auszugehen, dass zukünftige Überschreitungen maßgeblich durch Baustellenstaub verursacht sein könnten.
 
 
Welche Schadstoffe machen in Stuttgart Probleme?

In Stuttgart gibt es nicht nur Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub. Auch bei Stickstoffdioxid treten erhebliche Überschreitungen auf. Seit Anfang 2010 sind nur noch 18 Überschreitungen im Jahr des Stundenwertes von 200 µg/m³ zulässig. Diese Anzahl wurde beispielsweise in den Jahren 2013 und 2014 mit 63 bzw. 36 Überschreitungen an der Messstation Am Neckartor deutlich überschritten. Zusätzlich ist seit 2010 ein NO2- Jahresmittelwert von 40 µg/m³ gültig. Dieser Grenzwert wird an den verkehrsbeeinflussten Messstationen in Stuttgart aktuell nicht eingehalten.
 
 
Was sind die Quellen für Feinstaub in Stuttgarts Straßen?
 
Folgende Quellen wurden in Stuttgart als Verursacher der Feinstaubkonzentrationen in der Außenluft identifiziert (Quelle: LUBW, Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg Grundlagenbände 2012 und 2013):

- Straßenverkehr
- Industrie
- Kleinfeuerungen inkl. Hausheizungen
- Offroadfahrzeuge und sonstige Quellen

Nicht der gesamte Feinstaub wird in unmittelbarer Nähe des Ortes an dem er wirkt auch produziert. Unterschiedlich große Anteile werden von Quellen in der näheren oder weiteren Entfernung emittiert und über klein- oder großräumige Luftverfrachtungen herantransportiert (z.B. durch Ferntransport). Abhängig von der Entfernung des Entstehungsortes unterscheidet man:

- Lokale Belastung (bis ca. 100 m Umkreis)
- Städtische Hintergrundbelastung (bis ca. 15 km Umkreis)
- Großräumige Hintergrundbelastung (15 bis > 10.000 km Umkreis). 

Folgende Grafik soll diesen Sachverhalt verdeutlichen:


Die Emissionsbeiträge durch die lokale Belastung, die städtische Hintergrundbelastung und die großräumige Hintergrundbelastung sind für die beiden Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaubpartikel (PM10) sehr unterschiedlich. Diesen Sachverhalt verdeutlichen die folgenden beiden Abbildungen. Dargestellt sind die Immissionsbelastungen für NO2 und PM10 an der beiden Straßenmessstation Stuttgart-Am Neckartor. Der Standorte ist stark vom örtlichen Straßenverkehr beeinflusst (Am Neckartor: >75.000 Fahrzeuge/Tag).

Entsprechend den Auswertungen der LUBW wurden im Jahr 2013 Am Neckartor 45 % der PM10-Belastung durch lokale Quellen hervorgerufen, 28 % stammten aus der städtischen Hintergrundbelastung und 27 % wurden aus größerer Entfernung herantransportiert. Die NO2-Belastung an der Messstation „Stuttgart-Am Neckartor“ wird zu 58 % von lokalen Quellen, zu 35 % vom städtischen Hintergrund und zu 7 % von Quellen in größerer Entfernung verursacht.

Was aus den Abbildungen ebenfalls deutlich ersichtlich ist, ist die Tatsache, dass der Straßenverkehr an dem Standort die mit Abstand größte Quelle für die PM10 – und NO2- Belastung ist, wobei der Einfluss des Straßenverkehrs auf die NO2-Belastung noch höher ist als auf die PM10-Belastung. Am Neckartor trägt der Straßenverkehr zu mehr als 47 % zur PM10-Belastung bei und setzt sich zusammen aus lokalem Straßenverkehr (36 %), städtischem Straßenverkehr in größerer Entfernung (9 %) und einem nicht näher quantifizierbaren Anteil des Straßenverkehrs, verursacht durch Ferntransport aus dem großräumigen Hintergrund. Zur NO2-Belastung trägt der Straßenverkehr Am Neckartor zu mehr als 72 % bei und setzt sich zusammen aus lokalem Straßenverkehr (53 %), städtischem Straßenverkehr in größerer Entfernung (19 %) und einem nicht näher quantifizierbaren Anteil des Straßenverkehrs, verursacht durch Ferntransport aus dem großräumigen Hintergrund.

Die weiteren Quellgruppen Industrie/ Gewerbe und Kleinfeuerungen spielen entgegen manchen Äußerungen, die in diesem Zusammenhang getätigt werden, an Stuttgarts Straßenmessstationen nur eine geringe Rolle.



Warum werden die Feinstaubmesswerte nicht tagesaktuell veröffentlicht?

Das ist bedingt durch die Mess- und Auswertemethode in Baden-Württemberg. Die Stadt hat das Land aufgefordert, parallel mit anderen Methoden zu messen, um eine tagesaktuelle Information zu gewährleisten. Dies wird mittlerweile auch an vielen Stationen gemacht. Die tagesaktuellen Messwerte werden jedoch nicht veröffentlicht, um eventuell auftretende Diskrepanzen zwischen den kontinuierlichen Messwerten (nicht veröffentlicht) und den diskontinuierlichen Messwerten (veröffentlicht) erklären zu müssen.


Gelten die Fahrverbote in der Umweltzone Stuttgart auch für Oldtimer?

Antwort auf diese Frage erhalten Sie auf folgender Internet-Seite der Stadt Stuttgart:
http://www.stuttgart.de/feinstaub#headline560176e24f7a3


Was tut Stuttgart, um die Luftschadstoff-Grenzwerte einzuhalten?

Das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart hat einen Luftreinhalte-/Aktionsplan vorgelegt, der jedoch nicht geeignet ist, die Grenzwerte einzuhalten. Nach einem Rechtsgutachten von Prof. Rehbinder ist in diesem Fall die Stadt gefordert, mit weitergehenden Maßnahmen die Grenzwerte einzuhalten. Inzwischen hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Aktionsplan zur Minderung der PM10- und NO2-Belastungen fortgeschrieben, welcher im Februar 2010 veröffentlicht wurde. Da auch mit dieser Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans die Grenzwerte noch nicht überall in Stuttgart eingehalten werden können, erarbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart aktuell eine neue Fortschreibung, welche 2017 umgesetzt wird.


Geht es in Zusammenhang mit Feinstaub und Umweltplaketten um unnötigen Aktionismus?

Das Ziel ist durch europaweit gültige Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit klar formuliert und auch nicht diskutabel. Die Frage ist, wann und wie es in Stuttgart erreicht werden kann, auch angesichts der Tatsache, dass seit dem 01.01.2010 verschärfte Grenzwerte für Stickstoffdioxid gelten, die in Stuttgart auch nach derzeitigem Stand entlang vielbefahrener Verkehrswege noch deutlich überschritten werden.


Gibt es in der Landeshauptstadt Stuttgart (wieder) ein Lkw-Durchfahrtsverbot?
 
Ab dem 1. März 2010 wurde für die Landeshauptstadt Stuttgart wieder ein Lkw-Durchfahrtsverbot angeordnet.
 
 
Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalte-/ Aktionsplanes Stuttgart?

Der aktuelle Stand ist in der "Maßnahmentabelle" einzusehen.
 
 
Welche Maßnahmen werden diskutiert, aber nicht in den Luftreinhalte- plan aufgenommen?


kurzfristig:

   â€¢  generelles Fahrverbot im Sinne Smogalarm (immissionsabhängig)
   â€¢  Sperrung einzelner Straßen für LKW
   â€¢  Einengung von Straßen zur Verkehrsreduktion
   â€¢  sofortige Umrüstung aller SSB-Busse (ggf. auf Erdgas)
   â€¢  Verwendung von Basaltsplitt statt Kalksplitt als Streumittel
   â€¢  raschere Splittentfernung
   â€¢  Förderung des Gasantriebs

längerfristig:

   â€¢  Handel mit Fahrlizenzen für LKW
   â€¢  City-Maut (verschiedene Ansätze möglich)
   â€¢  Nahverkehrsabgabe für alle Fahrzeuge



Lassen die bisher umgesetzten Maßnahmen eine Wirkung auf die Luftschadstoffbelastung erkennen?

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat in Rahmen zweier Untersuchungen im Sommer 2006 und im Sommer 2007 festgestellt, dass durch das LKW-Durchfahrtsverbot keine Reduzierung der an den Messstationen ermittelten Werte erkennbar ist. Wir konnten allerdings anhand eigener Untersuchungen (Verkehrszählungen, Geschwindigkeitsmessungen, Berechnungen der Emissionen und Ausbreitungssimulationen) feststellen, dass das LKW-Durchfahrtsverbot auf einer stark befahrenen Strecke im Stadtgebiet (Bundesstraße 14) eine Reduktion der PM10- und NOx-Emissionen in der Größenordnung von 8 bis 9 % bewirkt hat.

Nach Aussagen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist bei der Betrachtung der Feinstaub-Tagesmittelwerte kein Effekt durch die Verstetigung des Verkehrsflusses am Neckartor nach dem 1.9.2005 erkennbar. Bei Stickstoffdioxid ist an der Messstation Hohenheimer Straße ein deutlicher Rückgang der Stickstoffdioxidjahresmittelwerte seit dem Jahr 2013 nach Einführung des Tempolimits Tempo 40 stadtauswärts zu beobachten. Dieser Rückgang wird überwiegend mit dem durch die Temporeduzierung verbesserten Verkehrsfluss erklärt.

Die Wirkung der umgesetzten Maßnahmen auf die Luftschadstoffbelastung messtechnisch nachzuvollziehen, ist schwierig. U. a. führen witterungsbedingte Einflüsse zu deutlichen zwischenjährliche Schwankungen. So sind günstige meteorologische Austauschbedingungen durch stärkere Verdünnung und verbesserten Abtransport der Luftverunreinigungen mit deutlich verringerten Luftbelastungen verbunden. Üblicherweise in den Wintermonaten auftretende, lang anhaltende stabile meteorologische Bedingungen (Inversionswetterlagen) bewirken eine Erhöhung der Luftbelastungen.


Sind Speditionen vom LKW-Durchfahrtsverbot besonders betroffen?

Der Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg fordert die Aufhebung des pauschalen Durchfahrtsverbots für Lkw in Stuttgart zugunsten eines emissionsbezogenen Durchfahrtsverbots. Die implizit erhobenen Vorwürfe der übermäßigen Belastung und der Ungleichbehandlung der Verbandsmitglieder treffen jedoch nicht zu:

Das Durchfahrtsverbot für Lkw (Anlieger frei) im Stadtgebiet Stuttgart ab 2006 ist eine allgemeine Regelung, die die Spediteure wie alle Lkw-Nutzer betrifft. Das Fahrverbot gilt für alle Lkws unabhängig von ihrer Gewichtsklasse und von ihrem Schadstoffausstoß. Es soll schnell eine Minderung der PM10 Belastung im Stadtgebiet Stuttgart bewirken. Da für die PM10 Belastung durch Kfz der Schadstoffausstoß nur zu 1/3 daneben aber der Reifen– Brems- und Kupplungsabrieb, der Abrieb des Straßenbelags und die Wiederaufwirbelung zu 2/3 ursächlich sind, wäre ein emissionsbezogenes Durchfahrtsverbot für Lkw weniger wirksam als das bestehende generelle Durchfahrtsverbot und deshalb weniger geeignet.

Soweit die Spediteure mit ihren Lkws innerhalb des Stadtgebiets eine Adresse anfahren, sind sie als Anlieger vom Fahrverbot ausgenommen. In ihrer Gewerbeausübung sind sie also nicht eingeschränkt. Darüber hinaus gilt für sie das Durchfahrtsverbot wie für andere Lkw. Eine stärkere Belastung der Spediteure als anderer Lkw-Nutzer besteht also nicht.


Tragen Holzöfen zur Feinstaubbelastung bei?

Nach vom Umweltbundesamt veröffentlichten Zahlen zu den bundesweiten Feinstaubemissionen emittiert der Verkehr jährlich 22700 Tonnen Feinstaub, die kleinen Holzfeuerungen in Haushalten und im Kleingewerbe 24000 Tonnen. Daraus wird dringender Handlungsbedarf bei den Holzfeuerungen abgeleitet.

Zweifellos macht es Sinn, vermeidbare Emissionen zu reduzieren. Holzheizungen emittieren ein Vielfaches an Feinstaub gegenüber Erdgas und Heizöl. Andererseits verbrennt Holz quasi CO2-neutral, was dem globalen Klimaschutz zugute kommt.

Für lokale Maßnahmen in kommunalen Luftreinhalte-/ Aktionsplänen ist die Situation jedoch differenzierter zu betrachten. Durchaus möglich ist, wie die ZEIT berichtet, dass in Schweizer Bergdörfern trotz nahe gelegener Autobahn der Feinstaub aus den vielen Holzfeuerungen gerade im Winter die Belastung im Ort dominiert.

Gemäß dem Luftreinhalte-/ Aktionsplan Stuttgart emittiert der Verkehr in Stuttgart jährlich 131 Tonnen Feinstaub, während die Kleinfeuerungsanlagen 39 Tonnen emittieren, also deutlich weniger. Straßennah sind die Verhältnisse dort, wo Luftschadstoffgrenzwerte überschritten sind, noch anders. Am Neckartor z. B. wird die Feinstaubbelastung zu > 47 % vom Straßenverkehr und nur zu 21 % von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen bestimmt. Dies untermauert die Notwendigkeit, den Maßnahmenschwerpunkt im Verkehrsbereich anzusetzen.

Wegen der hohen Feinstaubemissionen bei Festbrennstoffheizungen im Vergleich beispielsweise zu Gas- und Ölheizungen macht es im Rahmen der Maßnahmenplanung trotzdem Sinn, über ein sogenanntes Verbrennungsverbot nachzudenken. Maßnahme 33 im Stuttgarter Aktionsplan sieht dies vor. Die hohen Energiepreise und die Risiken der Abhängigkeit von den Gaslieferanten können zu einem verstärkten Interesse an Festbrennstoffheizungen führen. Die Gewerbeaufsicht berichtete von Stuttgarter Firmen, die aus Kostengründen auf Kohlefeuerungsanlagen umstellen möchten. Dieser Trend könnte langfristig zu einer Verschiebung der Verursacheranteile auch an den stark befahrenen Straßen führen.


Wie ist der Sachstand zur Gesetzgebung Luftreinhaltung in Brüssel?

Am 10. Dezember 2007 beschloss das Europäische Parlament eine Novellierung der Gesetzgebung zur Luftqualität. Der Verabschiedung gingen langwierige Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat voraus, wobei eine Entschärfung der geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe - wie Ozon, Stickstoffdioxid und vor allem Feinstaub – vermieden werden konnte. Neu hinzugekommen sind Begrenzungen für Feinststaubpartikel PM2,5 (Feinststäube - Feinstaubpartikel mit weniger als 2,5 Mikrometer Durchmesser). Diese haben zum Ziel, die Belastung durch PM2,5 bis zum Jahr 2020 um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Seit Januar 2015 ist ein PM2,5-Jahresmittelwert von 25 µg/m³ einzuhalten. Allerdings sieht die neue Luftqualitäts- Richtlinie nun vor, dass die Grenzwert erst drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie überall in Europa eingehalten werden muss. Bei massiver Überschreitung der Grenzwerte, so wie es in Stuttgart der Fall ist, sollte jedoch keine Zeit vertan werden um wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen und damit einhergehend der Immissionen zu erzielen.


Sind Städte wie Stuttgart mit der Umsetzung der Luftreinhalte- regelungen der EU überfordert?

Aufgrund der Kessellage ist es in Stuttgart besonders schwierig, die Luftschadstoffgrenzwerte einzuhalten. Das mögliche Minderungspotential hängt jedoch alleine von der politischen Abwägung und der Frage der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen ab.


Sind die Bemühungen zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in Stuttgart kurzfristiger Aktionismus?

Die Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU gibt es seit 1996, die Tochterrichtlinie mit den Grenzwerten für Feinstaub und Stickstoffdioxid seit 1999. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte 2002. Für die Entwicklung von Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der Feinstaubgrenzwerte am 01.01.2005 war somit genug Zeit, so dass von kurzfristigem Aktionismus keine Rede sein kann.


Was muss bei den Maßnahmen zur Luftreinhaltung oberste Priorität haben?

Langfristig wichtigstes Ziel muss sein, Maßnahmen an der jeweiligen Quelle zu ergreifen. Im Verkehrssektor gehören dazu weitere technische Verbesserungen an den Fahrzeugen und eine Verschärfung der EU-Abgasnormen. Auch der Umstieg auf alternative Kraftstoffe, insbesondere Erdgas, kann die Belastung deutlich senken.


Sind generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Senkung der Feinstaubbelastung geeignet?

Ein Gutachten des Büros Lohmeyer, Karlsruhe, stuft die lufthygienische Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im gesamten Stadtgebiet als gering bis kontraproduktiv ein. Allerdings kann festgehalten werden, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen durchaus positive Auswirkungen auf das Emissionsverhalten haben können, wenn damit eine Vergleichmäßigung und Verstetigung des Verkehrs erreicht wird. Und somit Stop&Go-Verkehr vermieden wird. Bezüglich der Lärmminderung und verkehrspolitisch spielen Geschwindigkeitsreduktionen eine Rolle. Geschwindigkeitsreduktionen im Kfz-Verkehr bedeuten für die Reisezeiten mit dem ÖPNV einen Vorteil und können so zu einem veränderten Modal Split führen.


Auch andere Quellengruppen als der Verkehr tragen zur Feinstaub- belastung bei. Wird es in Stuttgart wieder ein Verbrennungsverbot geben?

Kleine und mittlere Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe sind neben dem Straßenverkehr Hauptursache der Feinstaubbelastung in Deutschland. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) gibt die Rahmenbedingungen dafür vor. Unzureichend aus Sicht der Luftreinhaltung ist, dass für Altanlagen großzügige Übergangsfristen bestehen. Seit Mitte Februar 2017 ist die Nutzung sogenannter Komfort-Kamine, das sind Kamine oder Kaminöfen, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen, während Feinstaubalarm in Stuttgart gesetzlich verboten. Grundsätzlich vom Feinstaubalarm ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Kaminöfen beheizt werden.


Wie ist das Verhältnis Feinstaub in Wohnungen zu Feinstaub in der Außenluft?

Die Konzentration an Feinstaub ist im Freien oft niedriger als in Innenräumen. Das ergaben Untersuchungen von Landesbehörden und eine Studie des Deutschen Allergie und Asthmabundes. Nach dieser Studie lag in jeder dritten untersuchten Wohnung die Feinstaubbelastung über 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Dieser Grenzwert darf im Freien an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Nach einer Untersuchung in Berlin war die Konzentration in Schulräumen im Mittel doppelt so hoch wie in der unmittelbaren Umgebung der Schulen in der Außenluft. Ein Vergleich von Außen- und Innenluft ist unabhängig von dem Belastungsverhältnis jedoch nicht zielführend, da für die Außenluft verbindliche Grenzwerte vorgeschrieben sind, die eingehalten werden müssen und für Innenräume bisher nicht. Arbeitsplätze sind hiervon ausgenommen.


Gibt es in Stuttgart ein Informationssystem, um an kritischen Tagen vor hoher Belastung zu warnen?

Voraussetzung für ein Informationssystem sind tagesaktuelle Luftmessdaten und tagesaktuelle Witterungsprognosen. Die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg haben in Zusammenarbeit mit der LUBW und dem Deutschen Wetterdienst im Herbst 2015 den Feinstaubalarm auf den Weg gebracht. Mit diesem Informations- und Warnsystem werden die Bürgerinnen und Bürger und die Besucherinnen und Besucher der Stadt Stuttgart an kritischen Tagen im Vorfeld über zu erwartende hohe Belastungen informiert. Nähere Informationen zum Feinstaubalarm finden Sie unter: http://www.stuttgart.de/feinstaubalarm.
Unter folgender Internetadresse können die aktuellen Feinstaubwerte am Neckartor nachgeschaut werden: http://www.mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/s-an/s-an.htm.


Führen die Maßnahmen des Luftreinhalte-/Aktionsplanes Stuttgart zu Nachteilen für die Bevölkerung?

Fahrverbote bringen lufthygienische Vorteile. Nachteile sind nicht zu erwarten, da Versorgungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr, Versorgung mit Gütern etc.) Ausnahmegenehmigungen bekommen. Detailinformation zu Ausnahmegenehmigungen finden Sie unter:
http://www.stuttgart.de/feinstaub#headline56017edd593e8


Welche Wirkungen haben die Maßnahmen des Luftreinhalte-/ Aktions- planes Stuttgart auf Arbeitsplätze, Wirtschaft und Handwerksbetriebe?

Aussagen zu Arbeitsplatzeffekten sind wegen der Vernetzungen und Verknüpfungen in der Wirtschaft nicht möglich. Auswirkungen auf Wirtschaft und insbesondere Handwerksbetriebe sind vermutlich gering, da die Art und der Umfang der beschlossenen Ausnahmegenehmigungen sehr großzügig gewählt wurde. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Stuttgart sind durchaus auch positiv zu sehen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit. Für qualifizierte Arbeitsplätze spielt die Umweltqualität eine große Rolle. Eventuelle Nachteile werden auch z. B. durch Fahrzeugumrüstungen, den Umstieg auf andere Verkehrsmittel sowie durch die Beschleunigung von technischen Innovationen aufgewogen. Diese Effekte sind ebenfalls nicht detailliert zu beziffern.


In verschiedenen Städten werden bzw. wurden Versuche durchgeführt oder überlegt, die Feinstaubsituation durch Nassreinigung und Kehren von Straßen zu verbessern. Gibt es solche Überlegungen auch in Stuttgart?

Das Institut für Verfahrenstechnik und Dampfkesselwesen und das Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Universität haben gemeinsam von November 2006 bis März 2007 einen Versuch zur Minderung der Feinstaubbelastung im Bereich des Neckartors durch den Einsatz einer Kehrmaschine mit Feinstaubfiltertechnik durchgeführt. Der Versuch wurde vom AWS durch die Bedienung einer Kehrmaschine, die für diesen Zweck angemietet wurde, unterstützt. Die Auswertung der aufwändig durchgeführten Untersuchungen ließen keinen positiven Effekt der Nassreinigung der Straßen auf die PM10-Immissionen im Nahbereich der Messstationen erkennen. Die Reinigung von Straßen hat sich somit bisher nicht als wirkungsvoll im Kampf gegen zu hohe PM10-Konzentrationen erwiesen.


Welche Ausnahmegenehmigungen von den geplanten Fahrverboten sind vorgesehen?

Antwort auf diese Frage erhalten Sie auf folgender Internet-Seite der Stadt Stuttgart:
http://www.stuttgart.de/feinstaub#headline56017edd593e8


Welcher Bevölkerungsgruppe gehören die Autos mit schlechten Abgaswerten?

Eine statistische Erfassung und Zuordnung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.



 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie