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6. Emissionskataster

Im Emissionskataster werden Luftverunreinigungen aller wesentlichen anthropo- genen Quellen getrennt nach Quellengruppen systematisch zusammengestellt. Emissionskataster sind eine wesentliche Grundlage für die Analyse der Ursachen
von Luftverschmutzungen, die im Rahmen der Erstellung von Luftreinhalteplänen vorzunehmen ist.

Aufgrund von § 46 Bundes-Immissionsschutzgesetz hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in der 5. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Emissionskataster in Belastungsgebieten) - 5. BImSchVwV - vom 30.1.79 Regeln über die Aufstellung von Emissionskatastern erlassen. Nach diesen Vorschriften sind die Emissionen aus industriellen und ge- werblichen Anlagen sowie die Emissionen durch Hausbrand und Verkehr zu erfassen.

Im Zeitraum 1987/88 wurden für den Großraum Stuttgart auf der Basis von Quadratkilometer-Rasterflächen Emissionskataster aller Quellengruppen erstellt (EMISSIONS-KATASTER MITTLERER NECKARRAUM, 1989/90). In die Erhebungen war neben 39 Städten und Gemeinden auch die Landeshauptstadt Stuttgart einbezogen, für die damit auch gleichzeitig die erste Fortschreibung der erstmals 1982 bis 1985 erhobenen Emissionen vorlag.

 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie