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Luftreinhalteplan Stuttgart


Der Luftreinhalte-/ Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart ist seit 01.01.2006 gültig und ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart (Download ) zur Einsicht eingestellt.

Download: Öffentliche Bekanntmachung des RP Stuttgart zur 5. Fortschreibung des LRP Stuttgart (Pdf)
(Stand: März 2020)

Download: 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart zur Minderung der NO2-Belastung, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart (Pdf)
(Stand: März 2020)

Download: Optionale Maßnahme zur 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart (Pdf)
(Stand: März 2020)


Download: Öffentliche Bekanntmachung des RP Stuttgart zur 4. Fortschreibung des LRP Stuttgart (Pdf)
(Stand: August 2019)

Download: Entwurf zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart zur Minderung der NO2-Belastung (Pdf)
(Stand: August 2019)


Download: Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Ergänzungsentwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Pdf)
(Stand: 10. Mai 2019)

Download: Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart (Pdf)
(Stand: März 2019)

Download: Ergänzung zum Gesamtwirkungsgutachten der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart - Wirkungsberechnungen einer erweiterten Busspur auf der B14 (Pdf)
(Stand: 12. Februar 2019)


Download:

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart - Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur Minderung der PM10- und NO2-Belastungen


(Stand: November 2018)


Download: Beim Regierungspräsidium Stuttgart

Gesamtwirkungsgutachten zur immissionsseitigen Wirkungsermittlung der Maßnahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart 

(Stand: Februar 2017)


Die EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (1996/62/EG) sowie deren Tochterrichtlinien
(1999/30/EG, 2000/69/EG und 2002/3/EG) legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle und verbindliche Luftschadstoffgrenzwerte sowie Leit- und Zielwerte fest, die eine für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenkliche lufthygienische Situation gewährleisten sollen. Diese Vorgaben sind als Siebte Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und als Novelle der 22. Verordnung zum BImSchG im September 2002 bzw. als
33. Verordnung zum BImSchG im Jahr 2004 in deutsches Recht umgesetzt worden.

Für ein Gebiet, in dem die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge für einen oder mehrere Schadstoffe überschritten wird, muss die zuständige Behörde
(Regierungspräsidium Stuttgart. ) einen Luftreinhalteplan aufstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen.

Werden nach dem Stichtag die jeweiligen Grenzwerte nicht eingehalten, ist zudem ein Aktionsplan erforderlich, der mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet.

Die 22. und 33. BImSchV wurden im August 2010 durch die 39. BImSchV in Verbindung mit der Achten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abgelöst. Das Instrument "Aktionsplan" wurde ersetzt durch "Pläne für kurzfristige Maßnahmen" mit modifizierten Aufstellungskriterien.

Die Grenzwerte werden für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei in Stuttgart eingehalten.


Austauscharme Wetterlage
In Stuttgart wird der Tageswert für Feinstaub (PM10) von 50 µg/m³ jedoch häufiger als an den erlaubten 35 Tagen überschritten. Das geht aus Messungen aus den letzten Jahren hervor, wo an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen zum Teil sehr hohe Feinstaubkonzentrationen ('Am Neckartor' 2004) ermittelt wurden, so dass z. B. an der Station "Am Neckartor" der Tageswert für das Jahr 2013 an 91 Tagen und 2014 noch an 64 Tagen überschritten war.

Bei Stickstoffdioxid (NO2) ist der gültige Kurzzeitgrenzwert (98 Perzentil) zum Teil überschritten. Die Überschreitungen treten an stark verkehrsbelasteten Orten auf. So wurden an der Messstation Stuttgart- Am Neckartor statt der erlaubten 18 Stunden über 200 µg/m³ im Jahr 2014 36 Überschreitungsstunden ermittelt.

Bei NO2 wird auch der seit 2010 gültige Langzeitgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel an stark verkehrsbeeinflussten Standorten überschritten.

Die Abbildung zeigt die Lage der 3 Straßenmesspunkte (Spotmessungen 2015) der LUBW.

Sowohl beim Feinstaub als auch beim NO2 ist der Autoverkehr die Hauptquelle. Zwar sind die Abgas-Euro-Normen (siehe Abbildungen Pkw-Benziner, Pkw-Diesel,
Lkw, Lkw(Partikel)) in den letzten Jahren stets anspruchsvoller geworden, aber die Verkehrszunahme (Abb. Verkehrsentwicklung) hat dies teilweise kompensiert.

Der vom Regierungspräsidium erstellte Luftreinhalte-/ Aktionsplan wurde am 16.12.2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er trat am 01.01.2006 in Kraft. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat das Regierungspräsidium bei der Erarbeitung unterstützt. Sie hat zu diesem Zweck u. a. im November 2004 die Bildung eines Unterausschusses Luftreinhaltung des Gemeinderates beschlossen. Da die eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichen alle gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaubpartikel und Stickstoffdioxid überall im Stadtgebiet von Stuttgart einzuhalten, erarbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit die Fortschreibung des Luftreinhalte-/ Aktionsplans für Stuttgart, welche im Jahr 2017 in Kraft treten wird.

Aktuelle Angaben zu den Messungen an den Spot-Messstationen der LUBW finden Sie hier. 

Schadstoffprognosen (PM10) für Deutschland von EURAD (Uni Köln).


Abb.: Euronorm Pkw (Benziner)

Abb.: Euronorm Pkw (Diesel)

Abb.: Euronorm Lkw (CO, HC NOx)

Abb.: Euronorm Lkw (Partikel)

Die nachfolgende Tabelle 1 fasst die Schadstoffsituation 2014 in Stuttgart für PM10 und NO2 für zusammen.

Tabelle 1: PM10- und NO2-Schadstoffsituation (20014)

Grafik: Tage mit Überschreitungen des PM10-Wertes von 50 µg/m³ an den Stuttgarter Hauptstraßen 2005

Literaturzusammenstellung (Download)


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie