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Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2015
Untersuchung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Stuttgart auf die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen


Außer durch die Verkehrsmenge werden die Lärmemissionen des Straßenverkehrs auch wesentlich durch die gefahrenen Geschwindigkeiten und den Verkehrsablauf bestimmt. Bei einer Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird eine Minderung des Mittelungspegels von ca. 2,5 dB(A) erreicht. Die allein mit einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h einhergehende Verstetigung des Verkehrs bewirkt zusätzlich bis zu 1,5 dB(A) niedrigere Mittelungspegel und bis zu 7 dB(A) geringere Maximalpegel.

Niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten waren die mit Abstand am häufigsten genannte Lärmminderungsmaßnahme bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2009.

Auch aus dem Gemeinderat kamen in den letzten Jahren verstärkt Anträge auf Prüfung der Vorbehaltsstraßen mit dem Ziel, in möglichst vielen Abschnitten Tempo 30 oder 40 anordnen zu können.

2010 wurde das Institut für Straßen- und Verkehrswesen der Universität Stuttgart beauftragt, die Wirkungen von Tempo-40-Regelungen im Hauptstraßennetz der Stadt Stuttgart auf die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen zu untersuchen. Das Gutachten wurde am 29.11.2011 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt. Es ergab, dass es bei Tempo 40 in allen Hauptverkehrsstraßen innerhalb bebauter Gebiete in Stuttgart zu Verdrängungsverkehr in Umlandgemeinden kommen würde, weshalb diese Maßnahme nicht weiterverfolgt wurde. Ähnliche Effekte ergaben sich bei den beiden anderen untersuchten Szenarien (Tempo 40 nur auf der B 14 zwischen Marienplatz und Neckartor und Tempo 40 in allen Hauptverkehrsstraßen in einem definierten Gebiet in der Innenstadt). Positive Wirkungen hinsichtlich Lärmminderung und Minderung der Luftschadstoffbelastung zeichneten sich jedoch bei den steileren Abschnitten der Ausfallstraßen Stuttgarts ab. In der Folge wurde in den Steigungsstrecken Tempo 40 angeordnet, als erste im Dezember 2012 in der Hohenheimer Straße (nur bergauf) und im September 2014 in der Werder-/Schwarenberg-/Planck-/Pischekstraße (Pischekstraße nur bergauf) und Aspergstraße/Neue Straße/Albert-Schäffle-Straße. Bis 2019 folgten alle weiteren Steigungsstrecken in den Innenstadtbezirken. Als Maßnahme des Luftreinhalteplans für Stuttgart (4. Fortschreibung) wurde 2020 in allen Hauptverkehrsstraßen im Talkessel Stuttgarts die zulässige Höchstgeschwindigkeit ganztägig auf 40 km/h beschränkt.

Im weiteren Verlauf werden Gutachten erstellt, die die Wirkungen von Tempo 30 nachts in Hauptverkehrsstraßen untersuchen und aufzeigen sollen, wo eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen straßenverkehrsrechtlich möglich ist.

Untersuchung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Stuttgart
   auf die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen (pdf, 16 MB!)


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie