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Lärmschutz und Lärmminderungsplanung in Stuttgart



Bis in die 1970er Jahre wurde Lärm allgemein nur in konkreten Einzelfällen, etwa bei lauten Fabriken oder dem Bau neuer Autobahnen erfasst. Erst dann wurde der Lärm als weit verbreitetes Problem erkannt, gegen das mit gezielten Maßnahmen vorzugehen ist.

Auch die Stadt Stuttgart begann in dieser Zeit, den Lärm systematisch zu erfassen und dagegen vorzugehen. 1978 wurde ein Schallschutzfenster-Förderprogramm für die Bewohner in besonders lauten Straßen aufgelegt. Hierfür wurde eine Verkehrslärmkartierung für das ganze Stadtgebiet von Stuttgart auf der Grundlage von Messungen durchgeführt, die 1983 abgeschlossen wurde. Im Zusammenhang mit der Volkszählung wurde vom Statistischen Amt auf der Basis der Verkehrslärmkartierung die Betroffenheit der Bürger und die Wohnqualität untersucht. 1987 wurde erstmals ein umfassender Umweltbericht Lärmbekämpfung erstellt.

1998 wurde die Verkehrslärmkartierung aktualisiert. In der Zwischenzeit entstanden zahlreiche neue Straßen, Wohnungen und Gewerbegebiete. 270 Tempo-30-Zonen wurden eingerichtet. Weiter wurden ca. 90 Lärmschutzwände und -wälle gebaut und dafür fast 50 Millionen DM ausgegeben. Das Schallschutzfensterprogramm wurde jedoch 1993 im Zuge der Haushaltskonsolidierung eingestellt. Die Stadt förderte damals insgesamt fast 19 000 Wohnungen und gab dabei über 50 Millionen DM aus.

Mit der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1990 wurde die Lärmminderungsplanung eingeführt. Dadurch wurde ein rechtliches Instrumentarium geschaffen, die Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen in ihrer Gesamtwirkung zu erfassen und koordiniert dagegen vorgehen zu können. Der damals eingefügte § 47a verpflichtet die Gemeinden, für Wohngebiete und andere schützenswerte Gebiete (Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, bei Bedarf auch Gebiete zur Naherholung), die unter hoher Lärmbelastung leiden, Lärmminderungspläne aufzustellen.

Auf dieser Rechtsgrundlage wurden ab 1996 für verschiedene Stadtbezirke Stuttgarts Lärmminderungspläne aufgestellt:

Lärmminderungsplan Stuttgart-Vaihingen (fertiggestellt 2000)

Lärmminderungsplan Stuttgart-Zuffenhausen (fertiggestellt 2003)

Lärmminderungsplan Stuttgart-Bad Cannstatt (fertiggestellt 2008)

Es war vorgesehen, dies nach und nach für sämtliche Stadtbezirke durchzuführen, bis sich die Einzelpläne nach einiger Zeit zu einem Lärmminderungsplan für die Gesamtstadt zusammenfügen.

Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde der § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 2005 durch die §§ 47a - 47f ersetzt und ergänzt. Seitdem ist die Stadt Stuttgart verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und einen Lärmaktionsplan für das ganze Stadtgebiet zu erstellen. Die Stadt Stuttgart stellt deshalb keine Lärmminderungspläne für einzelne Stadtbezirke mehr auf. Die bisherigen Lärmminderungspläne sind integraler Bestandteil des Lärmaktionsplans Stuttgart.

2007 wurden erstmals Lärmkarten für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. 2009 wurde der Lärmaktionsplan für Stuttgart aufgestellt. Seit 2012 werden die
Lärmkarten alle fünf Jahre aktualisiert. Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgte 2016, eine erneute Überprüfung 2019. Die nächste Fortschreibung ist 2025 vorgesehen.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie