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Lärmaktionsplan Stuttgart
Fortschreibung 2015


Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (§§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG) müssen Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat den Lärmaktionsplan für Stuttgart am 05.11.2009 beschlossen. Inzwischen wurde die erste Fortschreibung abgeschlossen.


Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung des Lärmaktionsplans vor. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 16.06.2015 beschlossen, den Entwurf der ersten Fortschreibung hierfür zu veröffentlichen. Er lag vom 6. bis 31. Juli im Amt für Umweltschutz und in den Bezirksrathäusern öffentlich aus und war im Internet einsehbar. Die Beteiligung der Bevölkerung und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 6. Juli bis 14. August 2015 statt. Zum Entwurf des Lärmaktionsplans haben sich 25 Träger öffentlicher Belange und 60 Bürgerinnen und Bürger, darunter eine Bürgerinitiative mit 32 gleichlautenden Briefen, geäußert.

Insgesamt wurden 86 Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen unterbreitet, davon betreffen 73 den Straßenverkehr. Am häufigsten wurden Geschwindigkeitsbeschränkungen und -überwachungen, Fahrverbote für Lkw oder Motorräder, Kontrollen von lauten Kfz und Motorrädern, leisere Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwände genannt. Die Maßnahmen waren - sofern sie einen konkreten örtlichen Bezug haben - bereits in der Vorschlagsliste aus der Bevölkerung zum Lärmaktionsplan 2009 enthalten (Anhang 4).

Der Entwurf der Fortschreibung wurde nur geringfügig geändert. Im Wesentlichen wurden Aktualisierungen, etwa bei den zeitlichen Angaben, vorgenommen.

Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie hier nachlesen:

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Träger öffentlicher Belange (pdf)

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger (pdf)


Schwerpunkte der Lärmbelastung

Lärmaktionspläne sind vor allem für Gebiete aufzustellen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet. In der nachfolgenden Liste und in der Karte sind die Lärmschwerpunkte in Stuttgart aufgeführt.

Liste Lärmschwerpunkte (pdf)

Karte Lärmschwerpunkte (pdf)


Untersuchungen zum Lärmaktionsplan

Für den Lärmaktionsplan wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten angefertigt.

•  Verkehrsberuhigungs- und Lärmminderungskonzept Stuttgart-Ost

•  Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Gomaringer Straße - Epplestraße
   (S-Degerloch)

•  Untersuchung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen in
   Stuttgart auf die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen


Lärmaktionsplan Stuttgart - Erste Fortschreibung 2015

Der Gemeinderat hat die Fortschreibung 2015 des Lärmaktionsplans der Landeshauptstadt Stuttgart am 14.04.2016 beschlossen. Die folgenden Maßnahmen bilden die Schwerpunkte der weiteren Lärmminderungsplanung:

•   Geschwindigkeitskonzept für das Hauptverkehrsstraßennetz: wo können
    niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten als die derzeit geltenden 50 km/h
    angeordnet werden, zumindest nachts? Hierzu soll ein Gutachten vergeben
    werden.

•   Lkw-Verkehr: mit Hilfe eines Lkw-Empfehlungsnetzes soll der Lkw-Verkehr
    auf möglichst unempfindlichen Routen gebündelt und Wohngebiete damit entlastet
    werden. Falls die gewünschten Wirkungen nicht eintreten, sind streckenbezogene
    Fahrverbote (ggf. nur nachts) zu prüfen.

•   Verstärkter Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen (spätestens bei fälligen
    Straßensanierungen)

•   Umbau von Kreuzungen zu Kreisverkehren

•   Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs


Hier finden Sie den Lärmaktionsplan und seine Anhänge zum Download:

Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2015 - Fassung des
   Gemeinderatsbeschlusses vom 14.04.2016 (pdf)

Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2015 - Fassung als Broschüre mit
   Aktualisierung bis Ende 2016 (pdf)

Anhang 1: Lärmminderungsplan Vaihingen - Stand der Umsetzung der Maßnahmen
   (pdf)

Anhang 2: Lärmminderungsplan Zuffenhausen - Stand der Umsetzung der
   Maßnahmen (pdf)

Anhang 3: Lärmminderungsplan Bad Cannstatt - Stand der Umsetzung der
   Maßnahmen (pdf)

Anhang 4: Vorschlagliste aus der Bevölkerung zum Lärmaktionsplan 2009 mit
   aktuellem Stand (pdf)

Gemeinderatsbeschlussvorlage (pdf)


Wenn Sie Anregungen oder Kommentare zum Lärmaktionsplan haben, können Sie diese richten an

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart

oder per E-Mail an

laermminderungsplan@stuttgart.de



 
 

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