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Heft 10: Schallimmissionsplan für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr im Zusammenhang mit der Planung "Stuttgart 21" (Planfall 2005 mit Teilgebiet A1)


Einleitung und Aufgabenstellung
 
Im Februar 1997 wurde von uns für das Planungsgebiet Stuttgart 21 ein Schallimmissionsplan für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr erstellt. Grundlage war der damalige Ist-Zustand. Die Untersuchung liegt als Heft 4 (1997) der Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart "Untersuchungen zur Umwelt Stuttgart 21" vor. Der zu betrachtende Rahmenplan Stuttgart 21 lässt sich in drei Teilgebiete A, B und C untergliedern (vgl. Abb. auf Seite 5)  
 
Die Verwirklichung des Rahmenplanes soll mit dem Teilgebiet A1 begonnen werden. Dieses Teilgebiet liegt zwischen der Heilbronner Straße, Wolframstraße und dem Karoline-Kaula-Weg und umfasst ca. 16 Hektar. Das eingeleitete Bebauungsplanverfahren steht derzeit vor dem Satzungsbeschluss.

Als zentraler und gut erschlossener Citystandort ist es das Ziel der Stadt, hier im Rahmen eines Kerngebietes einen Schwerpunkt für Handel, Kultur und Dienstleitung zu schaffen. Auch soll im Gebiet A1 ein Wohnanteil von 15% realisiert werden. Die Gebäudehöhen der geplanten Bebauung sollen sich an dem in Stuttgart und insbesondere im näheren städtebaulichen Umfeld vorherrschenden Maßstab orientieren. Danach ist überwiegend von einer Gebäudehöhe von ca. 22 m auszugehen.

Wir wurden von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragt, den Schallimmissionsplan für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr unter Berücksichtigung der städtebaulich geplanten Entwicklung für den Torsofall (Teilgebiet A1) zu überarbeiten.
 
Folgende Veränderungen sind als Folge der Planung zu berücksichtigen:
 
Der zentrale Omnibus-Bahnhof (ZOB), der sich bisher an der Cannstatter Straße befindet, wird aufgegeben. Er wird aufgrund von Dezentralisierungsmaßnahmen bereits heute nur noch teilweise genutzt. Für die Regionalbuslinien sollen drei Busbahnsteige vor dem Bonatzbau bzw. Hindenburgbau eingerichtet werden.
 
Die Cannstatter Straße zwischen Schiller- und Wolframstraße wird aus städtebaulichen Gründen in ihrer bisherigen Funktion aufgegeben.
 
Die Wolframstraße soll als Querstange zwischen Heilbronner (B27) und Cannstatter Straße (B14) leistungsfähiger ausgebaut werden, um eine Entlastung der Schillerstraße und ihren teilweisen Rückbau zu ermöglichen.
 
Die Erschließung des Teilgebietes A erfolgt durch Straßenanschlüsse an die Heilbronner und die Wolframstraße. Das Straßennetz ist so zu gestalten, dass kein Durchgangsverkehr entsteht. In Teilgebiet A ist unter anderem eine Erschließungsstraße von der Wolframstraße über den Karoline-Kaulla-Weg zum neuen Hauptbahnhof vorgesehen (Athener Straße).
 
Die an der Heilbronner und Wolframstraße gelegenen Gebäude werden von dort aus unmittelbar erschlossen. Hier können auch Erschließungsstraßen, zum Teil nur im Rechtskurs, angebunden werden.
 
Die Parkierungsanlagen sollen möglichst entlang der Heilbronner und der Wolframstraße konzentriert werden, um das Teilgebiet A vom Fahrverkehr weitgehend zu entlasten.
 
Die bestehende, auf heutigem Bahnniveau liegende Wagenladungsstraße soll als unterirdische Andienungs- und Erschließungsstraße fortgeführt und auch künftig an die Wolframstraße angeschlossen bleiben.
 
Das Berechnungsgebiet ist der Abb. 1 auf der folgenden Seite zu entnehmen. Die Teilgebiete sind der Abb. 2 auf der Seite 5 zu entnehmen.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie