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8. Lärm
8.2 Schallimmissionsplan


Im Rahmen der Untersuchungen zu den Planungen Stuttgart 21 wurde für ein ca. 12 km² großes Gebiet, das den Planungsbereich umfasst, Schallimmisionspläne erstellt (POOK et al, 1997). Prognoseberechnungen für den künftigen Planzustand sind derzeit noch nicht fertiggestellt (POOK et al, 1999).

Bei dem betrachteten Gebiet handelt es sich um einen Siedlungsberich, der von stark frequentierten Straßen- und Schienenwegen durchzogen wird und in dem aus diesem Grunde mit hohen Verkehrslärmimmissionen zu rechnen ist.

Beispielhaft ist in Abbildung 8-1 ein Ausschnitt aus dem Schallimmissionsplan Straße für die Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr dargestellt. Man erkennt, dass der Immissionsgrenzwert für allgemeine und reine Wohngebiete von 49 dB(A) auf etlichen Flächen überschritten ist.

In der Abbildung 8-2 ist ein Ausschnitt des Schallimmissionsplans für den Schienenverkehr, ebenfalls für die Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr dargestellt. In dieser Darstellung zeigen sich wie beim Straßenverkehr ebenfalls ausgedehnte Flächen im Berechnungsgebiet, in denen eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete vorliegt. Maßgebliche Immissionen gehen vom Reisezugabstellbahnhof/Betriebswerk aus. Die Flächen mit Grenzwertüberschreitungen sind auch hier im Nachtzeitraum größer als im Tagzeitraum.

Abb. 8-1: Schallimmissionsplan Straßenverkehr, Gebiet A1 Stuttgart 21, Nacht

Abb. 8-2: Schalliummissionsplan Schienenverkehr, Gebiet A1 Stuttgart 21, Nacht


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie