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(Stand: 04.12.2024, 14:00 Uhr, S-Mitte, Amt für Umweltschutz) |
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• | Tempo-40-Regelung im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz im Stadtbezirk (Ausnahmen Pischekstraße und die Bundesstraßen 10 und 14). Für die Pischekstraße konnte damals eine Beschränkung auf 40 km/h nicht empfohlen werden, da dies zu einer Verkehrszunahme auf der bereits hoch belasteten Hohenheimer Straße führen würde.
Die Umsetzung wurde zurückgestellt, da in den Jahren 2010/2011 eine Untersuchung durchgeführt wurde, wie sich Geschwindigkeitsbeschränkungen im gesamten innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz Stuttgarts auf die Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe auswirken. In diesem Gutachten wurde festgestellt, dass es durch Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 40 km/h in allen Hauptverkehrsstraßen innerhalb bebauter Gebiete in Stuttgart zu Verdrängungseffekten in umgebende Bereiche kommen würde. Pauschale Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 40 km/h in allen Vorbehaltsstraßen wurden deshalb nicht weiterverfolgt. Minderungen der Lärm- und Luftschadstoffbelastung wurden jedoch in den Steigungsstrecken der Ausfallstraßen Stuttgarts prognostiziert, weshalb in diesen Straßen nach und nach entsprechende Tempolimits angeordnet wurden. Die Hohenheimer Straße war 2012 die erste Steigungsstrecke, auf der ein Tempolimit von 40 km/h angeordnet wurde (nur bergauf). 2014 folgten in Stuttgart-Ost der Straßenzug Werder-/Schwarenberg-/Planck-/Pischekstraße (Pischekstraße nur bergauf) und Neue Straße/Albert-Schäffle-Straße. Als Maßnahme des Luftreinhalteplans für Stuttgart wurde 2020 in allen Hauptstraßen im Talkessel Stuttgart und somit im gesamten Stadtbezirk Stuttgart-Ost Tempo 40 angeordnet. |
• | Tempo 30 in der gesamten Neckarstraße und im Zuge der Kuhn- und Steubenstraße im Stadtteil Berg.
Die Kuhn- und Steubenstraße wurden 2016 in die angrenzende Tempo-30-Zone eingeschlossen. In den meisten Abschnitten der Neckarstraße ist die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls auf 30 km/h beschränkt. |
• | Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr (über 3,5 t) im gesamten Straßennetz des Stadtbezirks. Der Lieferverkehr ist davon ausgenommen. Das Fahrverbot soll nicht in den Bundesstraßen, Wagenburgtunnel, Planckstraße und Pischekstraße gelten. In der Wagenburg- und Talstraße wird das Durchfahrtsverbot nur für die Nacht empfohlen. Damit wird der Bedeutung des benachbarten Gewerbegebiets Gaisburg Rechnung getragen. Für die Achse Pischekstraße - Planckstraße - Wagenburgtunnel gibt es keine sinnvollen Fahrtalternativen für Lkw ohne andere sensible Bereiche zu belasten, weshalb sie vom Durchfahrtsverbot ausgenommen bleiben soll (Anlage 10 im Verkehrsberuhigungskonzept).
Ein flächendeckendes Lkw-Durchfahrtsverbot hat sich als nicht durchführbar erwiesen. Es soll nun geprüft werden, ob in einzelnen Straßen oder Straßenabschnitten im Stadtbezirk streckenbezogene Lkw-Durchfahrtsverbote, zumindest nachts, angeordnet und damit ähnliche Lärmentlastungen erreicht werden können. |
• | Um die Ziele der Verkehrs- und Lärmminderung zu unterstützen, werden ergänzend Umbaumaßnahmen in 15 Straßen (z.B. Verringerung der Fahrbahnbreiten, Einrichtung von Fahrradstreifen, Neuorganisation des Parkens) sowie verstärkte Geschwindigkeitsüberwachungen empfohlen. Für sieben Straßen hat das Ingenieurbüro Praxl + Partner Gestaltungskonzepte entworfen. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost hält Umgestaltungen der Gablenberger Hauptstraße, der Schurwaldstraße und des Bereichs um den Bessarabienplatz/Stuifenstraße für am dringlichsten. |
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© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |