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Einführung


Lärm gehört heute zu den vom Menschen verursachten Umweltbeeinträchtigungen, die zu den größten Belästigungen führen und gesundheitliche Schäden hervorrufen können. Laut einer Online-Bevölkerungsbefragung des Umweltbundesamts 2020 fühlen sich 76% der Bevölkerung in Deutschland durch Straßenverkehrslärm belästigt. Des Weiteren beklagen sich 57% über Nachbarschaftslärm, 50% über Industrie- und Gewerbelärm, 43% über Fluglärm und 34% über Schienenverkehrslärm.

Grafik 01: Lärmbelästigung 2002 - 2014
(Persönliche Befragung)

Grafik 02: Lärmbelästigung 2014 - 2020
(Online-Befragung)
Grafik 03: Lärmbelästigung 2020
(Online-Befragung)

Download: Grafiken UBA-Umfrage zur Lärmbelästigung 2002-2020 (pdf)


Eine dauerhafte Lärmbelastung bei Pegeln von ca. 60 bis 65 Dezibel, wie sie an Hauptverkehrsstraßen üblich sind, kann über lange Zeiträume hinweg zu Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen und schließlich in einigen Fällen zu Herzinfarkt und Tod führen. Weiter sind psychische Beeinträchtigungen wie Stressreaktionen, Schlafstörungen und Kommunikationsstörungen möglich. In Baden-Württemberg sind allein durch den Straßenverkehr etwa 250 000 Menschen ganztags Lärmpegeln von mindestens 65 Dezibel ausgesetzt.

Für die öffentliche Hand erwächst daraus die Verpflichtung, im Sinne der Gesundheitsvorsorge auch geeignete Maßnahmen gegen dauerhaft hohe Lärmbelastungen zu ergreifen. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, durch das der Mensch unter anderem vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche geschützt werden soll. Ab wann solche schädlichen Lärmeinwirkungen auftreten, wird in zugehörigen Verordnungen und Richtlinien konkretisiert, in denen auch einzuhaltende oder anzustrebende Richt- oder Grenzwerte festgelegt werden.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie