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Lärmkartierung Stuttgart
Berechnungsverfahren


Lärmkarten sind flächendeckende farbige Darstellungen der berechneten Lärmbelastungen. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein Raster gelegt (in der Regel 10 m oder kleiner). Für jeden Schnittpunkt wird dann die Höhe der Schallimmissionen berechnet und anschließend für eine Rasterfläche der Immissionspegel aus den Werten der 4 Eckpunkte interpoliert. Für die Darstellung können die Pegel auf ein engeres Raster interpoliert werden. Die Berechnung wird für eine ausgewählte Höhe über Gelände durchgeführt - die Umgebungslärmrichtlinie hat sie auf 4 m über Gelände festgelegt.

Die Lärmkarten sind eine objektive Darstellung der Lärmbelastung und machen den Lärm „sichtbar“. Aus ihnen ist leicht zu erkennen, wo sich Gebiete mit hoher Lärmbelastung befinden, in denen Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen sind und wo andererseits Gebiete sind, die noch wenig verlärmt und daher entsprechend zu schützen sind.

Die Berechnung der Lärmbelastung erfolgt für die verschiedenen Schallemittenten getrennt: Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Industrie- und Gewerbeanlagen. Eine Darstellung der Gesamtlärmbelastung durch alle Schallquellen ist in der Umgebungslärmrichtlinie nicht vorgesehen.

Die Berechnungen für die Lärmkartierungen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden bis 2017 nach vorläufigen Berechnungsverfahren durchgeführt, die an die bestehenden nationalen Regelwerke (RLS-90 für Straßenverkehr, Schall 03 für Schienenverkehr, TA Lärm für Industrie und Gewerbe) angelehnt waren. Seit dem 31. Dezember 2018 ist ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) vorgeschrieben, dass damit erstmals bei der vierten Lärmkartierung 2022 zur Anwendung kommt.

Die Bundesregierung hat dieses Berechnungsverfahren mit Bekanntmachung vom 20. November 2018 bzw. 7. September 2021 eingeführt:

BEB - Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm
BUB - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)
BUB-D - Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)
BUF - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen
BUF-D - Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen

Aufgrund des völlig geänderten Berechnungsverfahrens sind die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 nicht unmittelbar mit den Ergebnissen der vorhergehenden Lärmkartierungen vergleichbar.

Aus diesen Gründen können die Ergebnisse der Lärmkartierung auch nicht mit Grenz- oder Richtwerten etwa der 16. BImSchV, DIN 18005 oder TA Lärm verglichen werden, da diese mit den nach den nationalen Vorschriften ermittelten Beurteilungspegeln zusammenhängen.

Die oben genannten Berechnungsverfahren gelten nur für die Erstellung der Lärmkarten nach Umgebungslärmrichtlinie. In Planungs- und Genehmigungsverfahren finden weiterhin die "nationalen" Richtlinien Anwendung, auch wenn die Ergebnisse der Lärmkartierung als erste Einschätzung der Lärmbelastung herangezogen werden können.


Eingangsdaten

Für die Berechnung des Straßenverkehrslärms sind folgende Angaben notwendig:

   - Anzahl der Fahrzeuge in jeder Fahrzeugklasse pro Stunde am Tag (6 - 18 Uhr),
     am Abend (18 - 22 Uhr) und in der Nacht (22 - 6 Uhr):
     - 1. Leichte Kfz: Pkw, Lieferwagen <= 3,5 t, Geländewagen, incl. Anhänger,
     - 2. Mittelschwere Fahrzeuge: Lieferwagen > 3,5 t, Busse, Wohnmobile mit zwei
           Achsen,
     - 3. Schwere Fahrzeuge: schwere Nutzfahrzeuge, Busse mit drei oder mehr
           Achsen,
     - 4. Zweirädrige Kraftfahrzeuge: a. Mopeds, b. Motorräder mit und ohne
           Seitenwagen,
   - zulässige Höchstgeschwindigkeit der einzelnen Fahrzeugklassen,
   - Art der Straßenoberfläche,
   - Jahresdurchschnittstemperatur,
   - Abstand zu einer ampelgeregelten Kreuzung oder Einmündung oder einem
     Kreisverkehr (bis 100 m),
   - Straßensteigung oder -gefälle.

Für die Berechnung des Schienenverkehrslärms sind folgende Daten erforderlich:

   - Anzahl der Fahrzeuge (Lokomotiven, Waggons) pro Stunde am Tag (6 - 18 Uhr),
     am Abend (18 - 22 Uhr) und in der Nacht (22 - 6 Uhr),
   - Anzahl der Achsen je Fahrzeug,
   - Bremsentyp,
   - zulässige Höchstgeschwindigkeit des Streckenabschnitts bzw. der Zugart,
   - Art des Schienenoberbaus,
   - Schienenzustand,
   - Bahnübergänge, Art der Brücken,
   - Kurvenradien.

Bei Gewerbebetrieben müssen die Schallleistungspegel individuell anhand der Betriebsabläufe und -zeiten ermittelt werden. Alternativ können auch pauschal flächenbezogene Schallleistungspegel herangezogen werden. Da die Datenerhebung dafür sehr aufwendig ist und im Laufe von ein paar Jahren sich größere Änderungen ergeben können, beschränkt sich die Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie auf die IE-Anlagen und Hafenbetriebe.

Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt mittels eines digitalen 3D-Stadtmodells, bei der die folgenden Einflüsse berücksichtigt werden:

   - Pegelminderung mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle,
   - Pegelminderung durch Abschirmung, z.B. topografische (Böschungen usw.) oder      bauliche Hindernisse (Gebäude, Lärmschutzwände usw.),
   - Pegelerhöhung durch Reflexionen, z.B. von gegenüberliegenden Gebäudeseiten
   - und Einflüsse aus Bodendämpfung und Meteorologie.


Belastungsstatistik

Die Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, ergänzend zu den Lärmkarten Belastungsstatistiken zu erstellen. Hier muss die Anzahl der Wohnbevölkerung (auf 100 gerundet) erfasst werden, die einem Mittelungspegel von über 55 dB(A) für den Tag-Abend-Nacht-Pegel und über 50 dB(A) in der Nacht ausgesetzt ist und zwar jeweils gesondert in 5 dB-Klassen. In gleicher Weise ist die Zahl der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser anzugeben. Dies ist getrennt für die einzelnen Lärmquellenarten durchzuführen.

Die Ermittlung der Belastetenzahlen erfolgt nach dem in der BEB (Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) beschriebenen Verfahren. Da die Zahl der Bewohner je Wohnung oder die Zahl der Wohnungen je Wohngebäude nicht bekannt ist (bzw. nur mit hohem Aufwand erhoben werden kann), wird für die Ermittlung der betroffenen Wohnungen entsprechend der BEB von 2,1 Bewohnern je Wohnung ausgegangen.

Auch die Ermittlungsmethode für die Belastungsstatistiken wurde durch die neuen Richtlinien seit 2019 geändert. Bisher wurden die Bewohner eines Wohnhauses gleichmäßig auf die Fassaden verteilt und dann deren Schallpegeln zugeordnet. Nach der neuen Methode werden die Bewohner auf die 50% lautesten Fassaden eines Gebäudes zu gleichen Teilen verteilt. Dies führt zu deutlich höheren Belastungszahlen als bisher, insbesondere in den höheren Pegelbereichen, auch wenn die tatsächliche Lärmbelastung unverändert blieb.


Berechnungsmethode bis 2018:



Berechnungsmethode seit 2019:



Statistik:





 
 

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