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Lärmaktionsplan Stuttgart
Fortschreibung 2025


Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten mindestens alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Nach der letzten Überprüfung des Lärmaktionsplans im Jahr 2019 und der neusten Lärmkartierung 2022 ist eine erneute Fortschreibung fällig.


Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung oder Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor. Als erster Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung sind Informationsveranstaltungen und anschließend eine Online-Beteiligungsmöglichkeit mit Fragebogen vorgesehen.


Schwerpunkte der Lärmbelastung

Lärmaktionspläne sind vor allem für Gebiete aufzustellen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet.

Auf der Seite Lärmkartierung in Stuttgart - Lärmkarten Stuttgart gesamt 2022 können Sie die Lärmschwerpunkte auf einer Karte sehen und diese herunterladen.

Eine Liste der Lärmschwerpunkte und -konflikte ist im Ergebnisbericht - Lärmkartierung 2022 (pdf) enthalten.


Untersuchungen zum Lärmaktionsplan

Für den Lärmaktionsplan wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten angefertigt.

Gutachten zu den Wirkungen von Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen


Wenn Sie Anregungen oder Kommentare zum Lärmaktionsplan haben, können Sie diese richten an:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart

oder per E-Mail an

laermminderungsplan@stuttgart.de



 
 

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