Lärmaktionsplan Stuttgart
Fortschreibung 2025
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten mindestens alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Nach der letzten Überprüfung des Lärmaktionsplans im Jahr 2019 und der neusten Lärmkartierung 2022 ist eine erneute Fortschreibung fällig.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung oder Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor. Auch bei der zweiten Fortschreibung hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, daran mitzuwirken.
Hierfür gab es zunächst vier Informationsveranstaltungen:
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Montag, 29. April, 18 Uhr im Bürgerhaus Möhringen, Filderbahnplatz 32 für die Filderbezirke
Download: Info-Veranstaltung in S-Möhringen vom 29.04.2024 (Pdf-Datei)
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Montag, 13. Mai, 18 Uhr im Freien Musikzentrum, Stuttgarter Straße 15, Feuerbach für die nördlichen Stadtbezirke
Download: Info-Veranstaltung in S-Feuerbach vom 13.05.2024 (Pdf-Datei)
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Dienstag, 18. Juni, 18 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, für die inneren Stadtbezirke
Download: Info-Veranstaltung in S-Mitte vom 18.06.2024 (Pdf-Datei)
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Montag, 24. Juni, 18 Uhr im Kursaal Bad Cannstatt, Königsplatz 1 für die Neckarbezirke.
Download: Info-Veranstaltung in S-Bad Cannstatt vom 24.06.2024 (Pdf-Datei)
Hinweis: Bei den Veranstaltungen wurden nicht alle Folien der Pdf-Dateien gezeigt.
Außerdem gab es eine Online-Befragung zu ruhigen Gebieten. Ruhige Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Ruhige Gebiete können vor allem Naherholungsgebiete, Parks oder Grünanlagen sein. Die Verwaltung möchte deshalb erfahren, welche dieser Gebiete die Bürgerinnen und Bürger aufsuchen. Die Online-Befragung war vom 29. April bis 31. Juli unter dem Internet-Portal Stuttgart-meine-Stadt zu erreichen.
Schwerpunkte der Lärmbelastung
Lärmaktionspläne sind vor allem für Gebiete aufzustellen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet.
Auf der Seite
Lärmkartierung in Stuttgart - Lärmkarten Stuttgart gesamt 2022 können Sie die Lärmschwerpunkte und -konflikte auf einer Karte und einer Liste sehen und diese herunterladen.
Untersuchungen zum Lärmaktionsplan
Für den Lärmaktionsplan wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten angefertigt.
Gutachten zu den Wirkungen von Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen
Wenn Sie Anregungen oder Kommentare zum Lärmaktionsplan haben, können Sie diese richten an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
oder per E-Mail an
laermminderungsplan@stuttgart.de
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