Lärmaktionsplan Stuttgart
Fortschreibung 2025
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten mindestens alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Nach der letzten Überprüfung des Lärmaktionsplans im Jahr 2019 und der neusten Lärmkartierung 2022 ist eine erneute Fortschreibung fällig.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung oder Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor. Auch bei der zweiten Fortschreibung hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, daran mitzuwirken.
Hierfür gab es zunächst vier Informationsveranstaltungen:
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Montag, 29. April 2024, 18 Uhr im Bürgerhaus Möhringen, Filderbahnplatz 32 für die Filderbezirke
Download: Info-Veranstaltung in S-Möhringen vom 29.04.2024 (Pdf-Datei)
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Montag, 13. Mai 2024, 18 Uhr im Freien Musikzentrum, Stuttgarter Straße 15, Feuerbach für die nördlichen Stadtbezirke
Download: Info-Veranstaltung in S-Feuerbach vom 13.05.2024 (Pdf-Datei)
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Dienstag, 18. Juni 2024, 18 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, für die inneren Stadtbezirke
Download: Info-Veranstaltung in S-Mitte vom 18.06.2024 (Pdf-Datei)
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Montag, 24. Juni 2024, 18 Uhr im Kursaal Bad Cannstatt, Königsplatz 1 für die Neckarbezirke.
Download: Info-Veranstaltung in S-Bad Cannstatt vom 24.06.2024 (Pdf-Datei)
Hinweis: Bei den Veranstaltungen wurden nicht alle Folien der Pdf-Dateien gezeigt.
Außerdem gab es eine Online-Befragung zu ruhigen Gebieten. Ruhige Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Ruhige Gebiete können vor allem Naherholungsgebiete, Parks oder Grünanlagen sein. Die Verwaltung wollte deshalb erfahren, welche dieser Gebiete die Bürgerinnen und Bürger aufsuchen. Die Online-Befragung war vom 29. April bis 31. Juli 2024 unter dem Internet-Portal Stuttgart-meine-Stadt zu erreichen. Bis zum 30. September 2024 hatten die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, konkrete Lärmprobleme zu schildern und Maßnahmen vorzuschlagen.
Am 28.03.2025 beschloss der Ausschuss für Klima und Umwelt, den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auszulegen und im Internet zu veröffentlichen. Am 3. April wurde die Auslegung im Amtsblatt bekanntgegeben. Die Beteiligungsmöglichkeit bestand einen Monat lang bis zum 7. Mai 2025.
Fast alle Bürgerinnen und Bürger äußerten sich zum Straßenverkehrslärm. Ein Großteil unter ihnen forderte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Hauptverkehrsstraßen. Weitere Vorschläge oder Forderungen waren Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Bundesstraßen, leisere Straßenbeläge, Kreisverkehre, Lärmschutzwände, Maßnahmen gegen das Kurvenquietschen der Stadtbahn und Rasengleise.
Download: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Träger öffentlicher Belange (Pdf-Datei)
Download: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger (Pdf-Datei)
Schwerpunkte der Lärmbelastung
Lärmaktionspläne sind vor allem für Gebiete aufzustellen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet.
Auf der Seite
Lärmkartierung in Stuttgart - Lärmkarten Stuttgart gesamt 2022 können Sie die Lärmschwerpunkte und -konflikte auf einer Karte und einer Liste sehen und diese herunterladen.
Untersuchungen zum Lärmaktionsplan
Für den Lärmaktionsplan wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten angefertigt.
Gutachten zu den Wirkungen von Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen
Maßnahmen des Lärmaktionsplans
Da der Hauptverursacher der Lärmbelastung in Stuttgart der Straßenverkehr ist, konzentrieren sich die Maßnahmen vor allem auf die Verminderung des Straßenverkehrslärms. Hierzu gibt es folgende Ansätze:
• Förderung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs, um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen
• Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts in Hauptverkehrsstraßen:
in Hedelfingen, Möhringen und Zuffenhausen zum Teil bereits umgesetzt,
Gutachten für Untertürkheim, Feuerbach, Obertürkheim, Vaihingen in Bearbeitung (Ergebnisse bis Ende 2025),
Gutachten für Degerloch (mit Sonnenberg), Sillenbuch, Stammheim und Weilimdorf (Ergebnisse 2026)
• Den Verkehr verträglicher gestalten: Besserer Verkehrsfluss durch niedrigere Geschwindigkeiten, gleichmäßigerer Verkehrsablauf, Straßenumbaumaßnahmen, Kreisverkehrsplätze, ruhender Verkehr und Parkraumkonzepte
• leisere Fahrbahnbeläge und Sanierung von schadhaften Straßenbelägen
• Lärmschutzwände und -wälle
Natürlich werden auch Maßnahmen gegen den Lärm der Stadtbahnen ergriffen. Die Stadtbahnen sind alle mit Radscheibenabsorbern ausgerüstet, die die Schwingungen des Rades dämpfen. Die Schienen werden in regelmäßigen Abständen geschliffen und die Spurkränze (überstehender Teil am Rad, der die Führung des Rads auf der Schiene gewährleistet) der Fahrzeuge geschmiert. In Kurvenbereichen werden so genannte Schienenkopfkonditionierungsanlagen installiert. Hierbei wird ein Konditionierungsmittel (Schmiermittel) aus einer ortsfesten Anlage auf die Schienenoberfläche aufgebracht und von den darüberfahrenden Stadtbahnen auf den Fahrflächen der Schienen verteilt. An Neubaustrecken werden wo immer möglich Gleisbetten mit Raseneindeckung oder anderen schallmindernden Oberflächen gebaut. Wie beim Straßenverkehr können auch bei den Bahnen Lärmschutzwände oder -wälle für eine Verringerung der Lärmbelastung sorgen.
Für Lärmschutzmaßnahmen an den Eisenbahnstrecken ist die Deutsche Bahn zuständig. Die Stadt kann Maßnahmen anregen und an der Ausführung der Maßnahmen mitwirken. Die Deutsche Bahn AG führt Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bahnstrecken durch, an denen die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind (zurzeit 54 dB(A) nachts in Wohngebieten). Die Reihenfolge der Lärmsanierung erfolgt nach einer Priorisierungskennziffer (PKZ), die sich maßgeblich aus der Höhe der Lärmbelastung und der Anzahl der davon betroffenen Menschen zusammensetzt. Im bundesweiten Vergleich haben die Strecken in Stuttgart eine mittlere PKZ, weshalb in den nächsten Jahren keine Maßnahmen zu erwarten sind.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 3. Juli 2025 beschlossen.
Anregungen und Fragen zum Lärmaktionsplan können Sie richten an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
oder per E-Mail an
laermminderungsplan@stuttgart.de
Download: Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2025 (Pdf-Datei)
Download: Gemeinderatsbeschlussvorlage (Pdf-Datei)
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© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |