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Lärmminderungsplan Stuttgart-Vaihingen (2000)

Abbildungen


Projektauswahl

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 11.07.96 beschlossen, im Rahmen eines Pilotprojekts zunächst für den Stadtbezirk Vaihingen einen Lärmminderungsplan nach § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz aufzustellen. In diesem Pilotprojekt sollen Erfahrungen in der Aufstellung von Lärmminderungsplänen gesammelt werden. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse können später auf die Lärmminderungsplanungen für andere Stadtbezirke übertragen werden. Die Beschränkung auf einen Stadtbezirk erfolgte außerdem, um in absehbarer Zeit Ergebnisse zu erhalten und Lärmminderungsmaßnahmen umsetzen zu können.

Der Stadtbezirk Vaihingen erschien aus mehreren Gründen für das Pilotprojekt besonders geeignet. Zum einen ist die für die Berechnung der vorhandenen Lärmbelastung erforderliche Datengrundlage im Vergleich zu anderen Stadtteilen relativ gut. Zum anderen bildet dieser Stadtbezirk eine räumlich relativ geschlossene Einheit, in der sämtliche Arten von Lärmquellen vorkommen: Autobahnen, Bundesstraßen, städtische Hauptverkehrsstraßen, Stadtbahnen, Eisenbahnen, Gewerbebetriebe, Sport- und Freizeitanlagen. Vaihingen hat ca. 44 000 Einwohner und ist damit der zweitgrößte Stadtbezirk im äußeren Stadtgebiet.


Vorhandene Lärmbelastung in Vaihingen

In Vaihingen wurden Schallimmissionspläne (Lärmkarten) für die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe und Sport- und Freizeitanlagen sowie die Summe dieser Lärmquellen berechnet. Die Berechnungen wurden von TÜV Ecoplan Akustik GmbH, Filderstadt durchgeführt und im Januar 1998 fertig gestellt. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hat die Berechnungen im Rahmen eines Modellprojekts des Landes finanziert.

Vorherrschende Lärmquellen sind die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (Hauptstraße - Möhringer Landstraße, Robert-Koch-Straße - Robert-Leicht-Straße), die Autobahnen A 8 und A 831 und die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße 14. An diesen Straßen werden Beurteilungspegel von bis zu 75 dB(A) tagsüber und über 65 dB(A) nachts erreicht (siehe Lärmkarten).

Demgegenüber sind die anderen Schallquellen (Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) nur von untergeordneter Bedeutung und verursachen lediglich punktuelle Konflikte. Daher wurden neben den zahlreichen Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenverkehr nur ein paar Maßnahmen gegen den Schienenverkehrslärm entwickelt.


Maßnahmenplanung

Um diejenigen Stellen bei der Aufstellung des Maßnahmenkatalogs zu beteiligen, die die Maßnahmen umsetzen sollen oder von ihnen betroffen sind, wurde ein Runder Tisch eingerichtet. Daran hatten Bürgervereine, örtliche Handels- und Wirtschaftsverbände, Umweltschutzorganisationen, Experten in den Gebieten Verkehr und Lärmschutz, Verkehrsunternehmen und städtische Ämter teilgenommen. Moderiert wurde der Runde Tisch von der Akademie für Technikfolgenabschätzung als neutrale Institution.

Der Runde Tisch hat in 10 Sitzungen zwischen November 1997 und März 1999 ein umfassendes Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung erarbeitet und in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Die Verwaltung der Stadt Stuttgart hat die Vorschläge auf ihre genaue Wirkung und Durchführbarkeit geprüft und bei positivem Ergebnis in den kommunalen Lärmminderungsplan aufgenommen.

Die Maßnahmen des Lärmminderungsplans Vaihingen werden in kurz- und mittelfristige Maßnahmen und langfristigen Optionen unterschieden. Die Lärmminderungswirkung wurde für diese beiden Szenarien getrennt berechnet. Die Maßnahmen konzentrieren sich weitgehend auf die Hauptverkehrsstraßen. Die Wohngebiete wurden bereits durch großflächige Ausweisung von Tempo 30-Zonen weitgehend beruhigt. Ergänzt wird der Maßnahmenkatalog durch ein paar Maßnahmen an der Bahnstrecke.

Als wichtigste, weil wirksamste Lärmminderungsmaßnahme sieht der Lärmminderungsplan ein flächendeckendes Fahrverbot für Lkw über 3,5 t in Vaihingen vor. Der Lieferverkehr ist vom Verbot ausgenommen. Für die anderen Lkw besteht eine Fahrtalternative über den Umfahrungsring (Autobahn 8 - A 831 - B 14 - Ostumfahrung Vaihingen - Nord-Süd-Straße - A 8).

Weitere kurz- und mittelfristige Maßnahmen sind Zuflussdosierungen ("Pförtnerampeln"), Verstetigung der Geschwindigkeit auf möglichst niedrigem Niveau durch geeignete Ampelschaltungen, Straßenrückbau zu Gunsten von Fahrrad-, Park- oder Grünstreifen, Kreisverkehre, Förderung des Radverkehrs (Radwege, Öffnung von Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrtrichtung, Abstellanlagen) und des ÖPNV (Ausbau des Stadtbahn- und Busangebots durch neue Linien bzw. zusätzliche Fahrten, Einrichten von Busspuren und Ampelbevorrechtigungen), Verbesserung des Fahrbahnbelags, Schallschutzwände bzw. -wälle an der A 8 und B 14 und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen mindern zusammen den Schallbeurteilungspegel in den meisten Gebieten Vaihingens um 3 - 5 dB(A), zum Teil auch um 6 dB(A). Bei den langfristigen Maßnahmen erzielen vor allem die Fahrbahnüberdeckelungen (A 8, B 14) hohe Lärmminderungen von bis zu 15 dB(A).

Der Lärmminderungsplan Vaihingen wurde am 18.05.2000 vom Gemeinderat verabschiedet. Über die Durchführung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse des Gemeinderats zu entscheiden. Die folgenden Maßnahmen wurden inzwischen durchgeführt:


Weitere Maßnahmen werden nach und nach umgesetzt.

Lärmminderungsplan Stuttgart-Vaihingen (ohne Abbildungen):
Download (pdf ca. 2,5 MB)

Lärmminderungsplan Stuttgart-Vaihingen (mit Abbildungen):
Download (pdf ca. 32 MB!)


Hier können Sie sich über den Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen informieren: (Stand: Juli 2021)

Download: LMP Vaihingen - Umsetzung der Maßnahmen (pdf)


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie