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Lufttemperatur: | 8.3 (°C) |
Windgeschw.: | 21 (km/h) |
Windrichtung: | W, 266.2 ° |
Globalstrahlung: | -- (W/m²) |
Akt. UV-Index: | 0 |
Niederschlag: | 0.0 (ltr/m²) |
(Stand: 06.12.2024, 12:30 Uhr, S-Mitte, Amt für Umweltschutz) |
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- Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV): schnelle und häufige Verbindungen, gute Umsteigemöglichkeiten, dichtes Haltestellennetz, moderne und komfortable Fahrzeuge, übersichtliches und leicht verständliches Informationssystem, attraktive TarifstrukturMaßnahmen zur Regelung des Kfz-Verkehrs
- Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr: Radwege, Abstellplätze, Wegweisung usw.
- Ausbau des Fußwegenetzes: direkte, sichere, ruhige Verbindungen
- Sperrung einzelner Straßen oder Bereiche für den Kfz-Verkehr (Fahrverbote): total oder für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Lkw) und/oder zu bestimmten ZeitenBauliche Maßnahmen
- Einbahnstraßensystem zur Verhinderung von Durchgangsverkehr
- verkehrsberuhigte Zonen (Zeichen 325 StVO, Kfz müssen Schrittgeschwindigkeit fahren)
- Zuflussdosierungen ("Pförtnerampeln" mit langen Rotphasen), um die Einfahrt in bestimmte Bereiche / Straßen zu erschweren
- Sicherung gleichmäßiger, aber verlangsamter Verkehrsflüsse, Verstetigung der Geschwindigkeit (z.B. grüne Welle, verkehrsabhängige Lichtsignalisierung)
- Geschwindigkeitsbegrenzung
- begleitende bauliche Maßnahmen, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird: Straßenraumgestaltung, Fahrbahnverengungen
- Kreisverkehrsplätze
- Parkraumkonzepte: Parkraumbewirtschaftung, Parkleitsysteme
- Lkw-Routenkonzept
- Lärmschutzbauwerke (Wälle, Wände)Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und -information
- Anordnung von weniger schutzbedürftigen Gebäuden als „Lärmhindernis" für dahinterstehende Wohn- und andere Gebäude mit hoher Schutzwürdigkeit
- Bau von Umgehungsstraßen
- Überdeckelung von Straßen, Führung in Tunneln
- Tieferlegung von Straßen
- lärmmindernde Fahrbahnbeläge
- Schallschutzfenster
- Mobilitätszentrale, Mobilitätsberatung
- Förderung von CarSharing; Mobilitätskonzepte für Betriebe
- Verkehrserziehung: lärmarmes (energiesparendes) Autofahren
- Einsatz moderner, lärmarmer Fahrzeuge: leisere Motoren, Bremsen, Räder (z.B. alle Wagen mit Scheibenbremsen)
- lärmgedämmte Gleisbette (z.B. Gleiskörper mit Raseneindeckung)
- Vermeidung enger Kurvenradien
- Fahrbahn in Troglage; Einhausung der Fahrbahn
- Lärmschutzwände oder -wälle
- Geschwindigkeitsbegrenzung (Zielkonflikt mit der Forderung nach möglichst schnellen und damit gegenüber dem Kfz-Verkehr konkurrenzfähigen Bahnverbindungen)
- Einschränkung der Betriebszeiten (z.B. kein Nachtbetrieb)Planerische Maßnahmen
- Einschränkung der Lieferzeiten und/oder der Zeiten für Be- und Entladung
- Schalldämmung an Maschinen und Anlagen
- Schalldämmung an Betriebsgebäuden (Wände, Türen, Fenster)
- Bauliche Anordnung der Anlage: Gebäude des Betriebes schirmen Lärm der Anlage in Richtung schutzwürdiger Nutzung ab
- Lärmschutzwände, -wälle
- Zufahrt zum Betrieb auf der gegenüber schutzwürdiger Nutzung abgewandten Seite
- Verlagerung von Gewerbebetrieben in Gebiete geringerer Empfindlichkeit
- Kontingentierung der Schallemissionen einzelner Betriebe in einem Gewerbegebiet
- Einrichten von Lkw-Verkehrsrouten, insbesondere für den Schwerlastverkehr
- Einrichten von Güterverkehrszentren; von dort gesammelter Transport zu Betrieben und Geschäften im Stadt(teil)zentrum bzw. in die Wohngebiete
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© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |