Lärmkartierung Stuttgart
Die Anforderungen und Inhalte der Lärmkartierung werden durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
§§ 47a - 47f BImSchG - Lärmminderungsplanung) vom 24.06.2005 und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (
34. BImSchV) vom 06.03.2006 geregelt.
Danach müssen Lärmkarten für sämtliche Hauptlärmquellen und Ballungsräume erstellt werden. Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Hauptlärmquellen sind
- Hauptverkehrsstraßen: Bundesfern- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr (8 200 Kfz in 24 Stunden),
- Haupteisenbahnstrecken: Schienenwege von Eisenbahnen mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen im Jahr (80 Züge in 24 Stunden),
- Großflughäfen: Verkehrsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über
50 000 Bewegungen im Jahr (135 Bewegungen am Tag), wobei mit „Bewegung“
der Start oder die Landung bezeichnet wird.
Ein Ballungsraum ist ein Gebiet mit über 100 000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1 000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Bis auf wenige Ausnahmen entsprechen in Deutschland die Großstädte mit über 100 000 Einwohnern den Ballungsräumen.
In Ballungsräumen sind zusätzlich zu den oben genannten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Lärmquellen zu berücksichtigen, soweit diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen:
- sonstige Straßen,
- sonstige Schienenwege von Eisenbahnen,
- Schienenwege von Straßen- und Stadtbahnen,
- sonstige Flugplätze für den zivilen Luftverkehr,
- Industrie- und Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie IED 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen befinden (so genannte IE-Anlagen),
- Häfen mit einem Güterumschlag von mehr als 1,5 Mio. Tonnen im Jahr.
Die Stadt Stuttgart erstellte daher Lärmkarten
- für den Straßenverkehr (Straßen ab einem Verkehrsaufkommen von
ca. 3 000 - 4 000 Kfz pro Tag),
- für die Stadtbahnen und
- für Industrie- und Gewerbeanlagen (Hafen und IE-Anlagen).
Die Lärmkarten für die
Eisenbahnen 
werden vom Eisenbahnbundesamt (EBA), die für den
Flughafen 
von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erstellt. Das Land Baden-Württemberg ist auch für den
Lärmaktionsplan für den Flughafen 
zuständig.
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Online-Präsentation der Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes (Isophonenkarte bzw. Geländekarte) für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes. |
Lärmkarten für den Bereich Flughafen Stuttgart der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg). |
Der Ballungsraum Stuttgart besteht nach Festlegung durch das Land Baden-Württemberg aus der Stadt Stuttgart und den Esslinger Stadtteilen Mettingen, Brühl und Weil. Grund für die Hinzufügung dieser Esslinger Stadtteile ist das Werksgelände der Daimler AG, das dort die Gemeindegrenze überschreitet. Zuständig für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind die Städte Stuttgart und Esslingen für ihr jeweiliges Stadtgebiet.
Die Kartierungen wurden nach den
Berechnungsverfahren
der Umgebungslärmrichtlinie durchgeführt. Für die Interpretation der Lärmkarten ist zu beachten, dass hier nicht zwischen Tag und Nacht unterschieden wird, sondern der Tag-Abend-Nacht-Pegel über 24 Stunden (L
DEN) und der Nachtpegel (L
Night) dargestellt werden. Es wird kein Schienenbonus angesetzt.
Belastungsstatistik
Die Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, ergänzend zu den Lärmkarten Belastungsstatistiken zu erstellen. Hier muss die Anzahl der Wohnbevölkerung (auf 100 gerundet) erfasst werden, die einem Mittelungspegel von über 55 dB(A) für den Tag-Abend-Nacht-Pegel und über 50 dB(A) in der Nacht ausgesetzt ist und zwar jeweils gesondert in 5 dB-Klassen. In gleicher Weise ist die Zahl der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser anzugeben. Dies ist getrennt für die einzelnen Lärmquellenarten durchzuführen.
Als Grundlage für die Ermittlung der Betroffenenzahlen werden entsprechend der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) die Fassadenpegel nach dem in der
VBEB beschriebenen Verfahren ermittelt. Dies erfolgt jeweils für L
DEN und L
Night für eine Berechnungshöhe von 4 m über Gelände. Die Bewohner eines Gebäudes werden gleichmäßig auf die Fassaden verteilt und deren Pegelklassen zugeordnet. Da die Zahl der Bewohner je Wohnung oder die Zahl der Wohnungen je Wohngebäude nicht bekannt ist (bzw. nur mit hohem Aufwand erhoben werden kann), wird für die Ermittlung der betroffenen Wohnungen entsprechend der VBEB von 2,1 Bewohnern je Wohnung ausgegangen.
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© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |