Flächenberechnung für Feinstaub (PM10)
MITTLERE FEINSTAUB-BELASTUNG (PM10)
Die flächendeckenden Schadstoffberechnungen (Ingenieurbüro Lohmeyer, 2009 im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart) umfassen die Emittentengruppen Industrie und Gewerbe, Kleine und Mittlere Feuerungsanlagen (Emissionen aus Anlagen zur Gebäudeheizung etc.) sowie den Straßenverkehr.
Die Emissionen der dominanten Schadstoffquelle Straßenverkehr wurden mit dem Berechnungsverfahren PROKAS ermittelt. Grundlagen waren die für 2010 prognostizierten Verkehrszahlen und die vom Umweltbundesamt herausgegebene Datenbank für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA, 2004). Die im HBEFA nicht enthaltene PM10-Emissionsbestimmung für Abrieb und Aufwirbelung erfolgte auf Basis der Auswertungen von PM10-Messdaten (BASt, 2005). Die Berechnungen für die Emittentengruppe Industrie und Gewerbe beruhen auf den zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung verfügbaren Emissionsdaten der emissionserklärungspflichtigen Betreiber im Stadtgebiet von Stuttgart (Quelle: LUBW). Die Emissionsdaten für Kleine und Mittlere Feuerungsanlagen wurden dem aktuellen Emissionskataster entnommen (Quelle: LUBW). Die Schadstoffausbreitung wurde für die Kombinationen aus Emissionssituationen, Windrichtung, Windgeschwindigkeit und atmosphärischen Stabilitätsbedingungen unter Berücksichtigung der Einflüsse der Topografie und der Kaltluftabflüsse (Kaltluftabflussmodell KALM) mit dem dreidimensionalen Ausbreitungsmodell LASAT (Lagrange-Simulation) durchgeführt.
Betrachtet wurde sowohl die Analyse (2007) als auch die Prognose (2015).
Die Untersuchung wurde ausschließlich für das Stadtgebiet von Stuttgart durchgeführt. Die außerhalb der Stadtgrenze dargestellten Konzentrationen können nicht herangezogen werden. Zur Beurteilung der mittleren Feinstaubbelastungen sind diese mit den EU-weit gültigen Grenzwerten der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung zu vergleichen. Die Überschreitungshäufigkeiten des Kurzzeitgrenzwertes sind bezogen auf die Beurteilungswerte von größerer Bedeutung als die mittleren Belastungen. Russ ist Bestandteil des Feinstaubs.
Entsprechend den Berechnungsergebnissen wurden in der Analyse an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen im Talkessel von Stuttgart, an den stark befahrenen Hauptverkehrsachsen (B 10, B 14 und B 27), an den Autobahnen und an Tunnelportalen hohe PM10-Belastungen berechnet. An diesen Hauptverkehrsstraßen wird der ab 2005 gültige Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten. An der überwiegenden Anzahl der innerstädtischen Straßenabschnitte wird der Grenzwert eingehalten. An der Randbebauung der Straßen wurden teilweise PM10-Jahresmittelwerte über 29 µg/m³ berechnet. In diesen Bereichen kann eine Einhaltung des Kurzzeitgrenzwertes für PM10 von 50 µg/m³ im Tagesmittel, der nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden darf, nicht erwartet werden. In der Prognose wurden etwas geringere PM10-Belastungen prognostiziert.
UMWELTZONE (SCHADSTOFFGRUPPE 1), MITTLERE FEINSTAUB-BELASTUNG (PM10)
Für die Betrachtung der Umweltzone, d.h. einem ganzjährigen Fahrverbot im Stadtgebiet Stuttgart für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach der Kennzeichnungsverordnung, wurde die Zusammensetzung der dynamischen Fahrzeugflotten, d. h. die Zusammensetzung der auf den Straßen verkehrenden Fahrzeuge, derart verändert, dass die vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeugarten aus der Fahrzeugflotte ausgeschlossen wurden und deren Fahrten vollständig auf Fahrzeuge verlagert wurden, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind.
Betrachtet wurde die Analyse (2007).
Entsprechend den Berechnungsergebnissen wurden in der Analyse auch unter Berücksichtigung der Maßnahme Umweltzone (Schadstoffgruppe 1) in den dichtbebauten Bereichen des Stadtgebietes von Stuttgart, insbesondere im Talkessel, hohe PM10-Belastungen berechnet. An den im Stadtgebiet von Stuttgart bestehenden Dauermessstationen sowie zeitlich befristeten Spotmessstationen wurden durch die Maßnahme um unter 5 % reduzierte PM10-Immissionen im Jahresmittel gegenüber dem Betrachtungsfall im selben Bezugsjahr ohne Berücksichtigung der Maßnahme ermittelt.
LKW-DURCHFAHRTSVERBOT, MITTLERE FEINSTAUB-BELASTUNG (PM10)
Für die Betrachtung des LKW-Durchfahrtsverbots wurden durch das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart Verkehrsumlegungen auf Basis der für 2010 prognostizierten Verkehrszahlen unter Berücksichtigung eines ganzjährigen LKW-Durchfahrtsverbots (ab 3,5 t, Lieferverkehr frei) im Stadtgebiet Stuttgart durchgeführt. Die innerstädtische B 10 mit den Abzweigen B 14 Richtung Waiblingen und B 27/27a Richtung Kornwestheim wurden vom Durchfahrtsverbot ausgenommen. Diese Daten wurden mit dem Stand August 2005 für die Emissionsberechnungen zur Verfügung gestellt.
Betrachtet wurde die Analyse (2005).
Entsprechend den Berechnungsergebnissen wurden in der Analyse auch unter Berücksichtigung der Maßnahme LKW-Durchfahrtsverbot in den dichtbebauten Bereichen des Stadtgebietes von Stuttgart, insbesondere im Talkessel, hohe PM10-Belastungen berechnet. An den im Stadtgebiet von Stuttgart bestehenden Dauermessstationen sowie zeitlich befristeten Spotmessstationen wurden durch die Maßnahme um unter 10 % reduzierte PM10-Immissionen im Jahresmittel gegenüber dem Betrachtungsfall im selben Bezugsjahr ohne Berücksichtigung der Maßnahme ermittelt.
|
|
|
|
© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |