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Priorisierung der Einzelmaßnahmen im Bereich Verkehr

Betrachtet man nur das Sparszenario, so haben die Maßnahmen V5 "Tempolimit auf Autobahnen" sowie V10 "Mobilitätszentralen/-beratung" und V11 "Verkehrserziehung / energiesparendes Fahren" die höchsten Prioritäten.

Als wesentliches Hemmnis zur Umsetzung der Maßnahme V5 ist zu bemerken, dass die Stadt Stuttgart nicht Baulastträger der auf ihrem Markungsgebiet verlaufenden Autobahnen ist und daher keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Erweitert man die Betrachtung auf die zusätzlichen Maßnahmen des Wunschszenarios, so verändert sich die Rangreihung nicht.

Die Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV (Maßnahmen V1, V13 und V14) liegen mit den Prioritäten 3, 4 und 5 im "Mittelfeld". Trotz der hohen CO2-Einsparungs-potentiale dieser Maßnahmen bewirken die erheblichen Investitions- und Betriebskosten eine Abminderung der Priorität. Entsprechendes gilt auch für die Maßnahme V16 "Telematikmaßnahmen".

Als starke Hemmnisse in Bezug auf die Umsetzung der stark kostenintensiven Maßnahmen V1, V14 und V16 sind die derzeitige Wirtschaftslage und die Lage der öffentlichen Haushalte sowie der hohe Abstimmungsbedarf mit der gesamten Region zu sehen.

Aufgrund der geringen Kosten und des CO2-Emissionsminderungspotentials von jeweils ca. 1% sollten die Maßnahmen V10 (Einrichtung von Mobilitätszentralen und Mobilitätsberatung) und V11 (Verkehrserziehung und energiesparendes Fahren) vordringlich realisiert werden. Es sollte außerdem sichergestellt werden, dass die Mobilitätszentralen gleichzeitig auch den Service einer Fahrgemeinschaftvermittlung (V7) wahrnehmen.

Die zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Radverkehrs vorgesehenen Maßnahmen V1, V3, V13 und V14 bieten zwar insgesamt die höchsten CO2-Minderungs-potentiale, sind aber, bis auf die Förderung des Radverkehrs ausschließlich vor dem Hintergrund des Klimaschutzes kaum finanzierbar. Hier muss das gesamte Wirkungsspektrum der Maßnahmen betrachtet werden, das über den Klimaschutz weit hinausreicht. Aufgrund des relativ günstigen Verhältnisses zwischen CO2-Minderung und Kosten werden die Maßnahmen V1 und V3 für eine kurzfristige Realisierung empfohlen.

Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen im Stadtgebiet Stuttgart entzieht sich zwar der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats. Aufgrund des CO2-Minderungspotentials von über 1 % und der quasi kostenneutralen Realisierungsmöglichkeit, sollte auf die zuständigen Gremien des Landes/Bundes mit dem Ziel einer Realisierung der Maßnahme eingewirkt werden.

Eine Verkehrsreduzierende Bauleitplanung (V2) sowie siedlungsstrukturelle Maßnahmen (V17) sind zwar nur langfristig realisierbar und bewirken nur vergleichsweise geringe CO2-Minderungen. Da diese Effekte allerdings voraussichtlich zum Nulltarif zu erzielen sind und ohne weitere Investitionen unbegrenzt andauern, sollte auf eine Umsetzung nicht verzichtet werden.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie