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Bewertungskriterien

Wesentliche Kriterien bei der Bewertung und der Priorisierung der im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes entwickelten Maßnahmen sind neben dem Energieeinsparungs- und Emissionsminderungspotential der Maßnahmen auch die Kosten sowie der Realisierungshorizont. Bei der Quantifizierung und Zuordnung der Kosten zeigten sich teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Maßnahmen aus den Bereichen Energie und Verkehr.

Ein erheblicher Teil der Maßnahmen im Energiesektor beruht auf einer Verbesserung bzw. Veränderung technischer Einrichtungen mit dem Ziel einer Energieeinsparung. Zusätzliche Betriebskosten sind in der Regel nicht zu erwarten. Bei den meisten technischen Maßnahmen, die über die im Trendszenario berücksichtigten Veränderungsprozesse hinausgehen, unterliegen die Umsetzungsmechanismen einer Abwägung von Nutzen und Kosten. Das bedeutet, dass solche Maßnahmen i.d.R. nur dann realisiert werden, wenn sich für die Investoren ein positives betriebswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis ergibt. Aus diesem Zusammenhang ergibt sich unmittelbar, dass Maßnahmen, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht rentabel sind, über Fördermittel oder Anschubfinanzierungen unterstützt werden müssen, um eine Realisierung einzuleiten.

Ein weiterer Teil der Maßnahmen im Energiebereich zielt darauf ab, die Hemmnisse abzubauen, die der Umsetzung energiesparender Maßnahmen im Wege stehen. Hier ist eine Quantifizierung der Effekte nicht in jedem Fall möglich.

Im Gegensatz zum Energiesektor erfordern die meisten der für den Verkehrsbereich vorgeschlagenen Maßnahmen eine Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer, sei es durch verändertes Verhalten im Straßenverkehr oder durch Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels.

Die durch die Maßnahmenrealisierung hervorgerufenen Investitions- und zusätzlichen Betriebskosten sind i.d.R. durch die öffentliche Hand zu tragen. Die Kosteneinsparung durch geringeren Energieverbrauch (Kraftstoffverbrauch) kommt dagegen dem einzelnen Verkehrsteilnehmer zugute. Demzufolge sind sämtliche Investitionskosten sowie die ausgewiesenen Betriebskosten, abzüglich zusätzlicher Fahrgeldeinnahmen und Gebühren, als Förderung zu interpretieren.

Bei der Quantifizierung der Energieeinsparungen durch geringeren Kraftstoffverbrauch wurden lediglich die steuerbereinigten Werte ausgewiesen. Bei der Quantifizierung des Förderbedarfs muss der Vollständigkeit halber jedoch berücksichtigt werden, dass die Kraftstoffpreise mit mehr als 70% Steuern belegt sind. Die bei Kraftstoffeinsparung entfallenden Steuereinnahmen können deshalb als verdeckte Förderung interpretiert werden.

Den annuisierten Investitionskosten zzgl. der Betriebskosten wurden die Kosteneinsparungen durch den geringeren Energieverbrauch gegenübergestellt. Dabei kommen die erzielbaren Einsparungen i.d.R. den Nutzern zugute. Zu beachten ist, daß der Investor nicht immer dem Nutzer entspricht.

Auf eine detaillierte Analyse der Nutzungszeiträume, eine Aufschlüsselung in differenzierte Abschreibungszeiträume für Einzelkomponenten und die Berücksichtigung dynamischer Effekte wurde im Rahmen dieser Untersuchung verzichtet; hier bestehen Ansatzpunkte für vertiefende Untersuchungen.


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie